Gladbeck.

Eigentlich könnte ihm die Schule schnuppe sein, schließlich ist Josef Strangemann bereits stolze 92 Jahre alt, hat weder Kinder, Enkel oder Urenkel. Dennoch kämpft er um die Hermannschule im Zweckeler Norden, besser gesagt, um deren Namen. „Die ist nach meinem Vater Hermann benannt und darf nicht anders heißen!“

Der rüstige Senior, der seit vielen Jahren an der Voßstraße lebt, empört sich über die offizielle Namensänderung in „katholischer Schulstandort Schulstraße 11“ – eine Folge des Schulverbundes mit der Pestallozzischule an der Brahmsstraße. Hintergrund ist, so die Stadtverwaltung, ein Landesgesetz, nach dem Zweitstandorte von Grundschulverbünden keinen eigenen Namen haben dürfen. Auch wenn der alte Namensschriftzug noch hoch am Giebel über dem Eingang der Grundschule steht – seit Februar gilt nach einem Beschluss der Stadt der neue Name.

„Das darf aber nicht sein“, meint Josef Strangemann und erinnert daran, dass sein Vater Hermann Strangemann, der in der Nachbarschaft (an der Ecke Schul-/Rottstraße) einen Bauernhof betrieb, der Stadt das Grundstück schenkte, auf dem 1905 die damalige Volksschule eröffnete. Der Überlieferung nach deshalb, damit seine sieben Kinder einen kürzeren Schulweg hatten. Im Gegenzug sei vereinbart worden, dass die Schule den Namen des Stifters tragen sollte. „Und zwar so lange, bis das letzte der sieben Kinder gestorben ist“, erinnert Josef Strangemann. „Und noch lebe ich.“ Über die Vereinbarung gebe es einen schriftlichen Vertrag. „Den hab’ ich selbst gelesen, da heb’ ich die Finger für, dass das so ist.“ Allerdings, er findet nach all den Jahrzehnten in seinem zahlreichen Unterlagen das besagte Schriftstück nicht (mehr).

Landesgesetz bricht Privatvereinbarung

Die Stadt auch nicht, der ohnehin der Vertrag nicht bekannt ist. Bekannt ist ihr allerdings schon, dass die Schule seinerzeit nach dem Stifter des Grundstückes benannt wurde. Auch wenn es den Vertrag geben sollte (die Stadt will im Archiv danach suchen), grundsätzlich würde sich nichts ändern, so Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck. „Denn Landesgesetz bricht Privatvereinbarung, was dieser Vertrag wäre.“ Trotzdem wolle die Stadt, falls man fündig würde, an die Bezirksregierung herantreten mit der Bitte, wegen Altvereinbarung eine Sondergenehmigung zu erteilen.

Josef Strangemann, dessen sechs Geschwister längst verstorben sind, zeigt wenig Verständnis: „Auch wenn der Vertrag alt ist, er gilt!“ Josef Strangemann war siebtes Kind von Namensstifter Hermann Strangemann, der nach der Schulzeit des Jüngsten den Hof aufgab und eine Gaststätte an der Voßstraße übernahm. Er wurde Bäcker und Konditor, arbeitete nach dem Krieg bei Scholven Chemie. Aus einem anderen Zweig der Familie kamen die Baumarkt-Strangemanns.