Gladbeck. .

Streetview spielen unter Polizeiaufsicht. Das ist es, was die FDP-Ratsfraktion jetzt exerzierte. Der Zweck der Übung: Zu zeigen, dass Google (und sightwalk und norc und microsoft visual earth...) tun, was eigentlich nicht erlaubt ist.

Dagegen steht der Paragraf 201a des Strafgesetzbuches, der bei Androhung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße ausdrücklich verbietet, Bildaufnahmen von Personen zu machen, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden.

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Von DerWesten

Genau so aber hatten die gegen unerlaubte Bilder demonstrierenden Freidemokraten ihre Versuchsanordnung an der Ecke Hermannstraße/Obere Goethestraße aufgebaut. Fraktionsvorsitzender Michael Tack kletterte mit einer Kamera bewaffnet auf eine Leiter, die ihm problemlos Einblicke über eine etwa zwei Meter hohe Sichtschutz-Hecke gestattete. Aus ähnlicher Höhe werden auch die Streetview-Aufnahmen gemacht.

Kein Film in der Kamera

Tack hatte vorsichtshalber erst gar keinen Film in die Kamera eingelegt und das auch den Polizisten mitgeteilt, die zur Begleitung der kleinen Demonstration abgestellt waren. „Ich werde auf keinen Fall gegen Gesetze verstoßen“, sagte Tack, der so auch vermied, Auflagen der Recklinghäuser Polizeipräsidentin Dr. Katharina Giere zu vernachlässigen. Denn die FDP hatte in ihrem Antrag zur Genehmigung der Aktion vorsorglich schon selbst darauf hingewiesen, dass sie damit wohl gegen den einschlägigen Paragrafen verstoße.

„Völlig zu Recht“, so Tack, habe die Polizeipräsidentin auch darauf hingewiesen, dass „vor Veröffentlichung und endgültigen Speicherung der aufgenommenen Bilder die Gesichter der Personen unkenntlich zu machen sind. Außerdem ist den Hausbesitzern und Eigentümern die Möglichkeit zu geben, die Unkenntlichmachung ihrer Häuser erwirken zu können. Sollte bei der Aufnahme der Fotos erkennbar sein, dass in den höchstpersönlichen Schutzbereich einer Person eingegriffen wird, so ist diese Aufnahme unverzüglich abzubrechen“.

Anders als bei Google-Aufnahmen, die natürlich auch nicht von der Polizei begleitet werden, wäre der Film (der Speicherchip) zunächst auch einmal zur Klärung des Sachverhalts sicher gestellt worden, hätte Tack bei der Aktion tatsächlich einen eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Präsidiums. Tack und die Fraktion, die sich des Streetview-Themas schon vor geraumer Zeit angenommen haben, sehen deshalb die Google-Praxis nach wie vor mit Skepsis. „Eigentlich dürften nach dem Wortlaut des Strafgesetzbuches hier aufgenommene Bilder schon nicht in die USA exportiert werden. Dabei werden sie natürlich gespeichert, sonst könnten sie nicht bearbeitet werden“, so Michael Tack.

Panne in Oberstaufen

Außerdem, meint er, zeigten inzwischen genügend Beispiele, dass die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Häusern ohnehin nicht zuverlässig funktioniere. Gerade noch berichtete die WAZ über eine Panne in Oberstaufen. Dort waren auf iPhone und iPad-Geräten Häuser zu erkennen, deren Besitzer das eigentlich mit ihrem Einspruch bei Google hatten verhindern wollen.