Gladbeck / Bottrop. Ein 20-Jähriger musste sich vor Gericht in Gladbeck verantworten. Der Vorwurf: Er soll in Bottrop einen Zigarettenautomaten gesprengt haben.
Viele Silvesterpartys dürfen schon vorbei gewesen sein, als am 1. Januar 2023 kurz nach 3 Uhr ein besonders lauter Knall Menschen in Feldhausen aus dem Schlaf riss. Ein Anwohner der Straße Am Dornbusch schaute aus dem Fenster und sah Chaos. Ein Zigarettenautomat war gesprengt worden. Ein 20-jähriger Gladbecker musste sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Diebstahl in besonders schwerem Fall vor.
Dass er überhaupt angeklagt werden konnte, war einem Zufall zu verdanken, schilderte ein Polizeibeamter als Zeuge. Er habe am Tatort ein „relativ großes Trümmerfeld“ vorgefunden, mehr als 120 Zigarettenschachteln lagen rund um den gesprengten Automaten und wurden sichergestellt.
Polizei kam nur durch einen Zufall auf den Gladbecker
Zwei Tage später sei ausgerechnet er im Nachtdienst zu einem Einsatz auf einem Supermarkt-Parkplatz in Brauck gerufen worden. Jugendliche hätten dort mit Schreckschusswaffen geschossen. Der Verdacht fiel auf den jetzt Angeklagten. In seinem Auto fand der Polizeibeamte nicht nur zwei Schreckschusswaffen, sondern auch zwölf Schachteln Zigaretten – mit den gleichen Beschädigungen und Brandspuren wie am Tatort in Feldhausen. Der 20-Jährige behauptete, er habe sie in einem Kiosk gekauft. Bei der späteren polizeilichen Vernehmung dagegen sagte er, Radfahrer hätten sie ihm auf dem Goetheplatz verkauft.
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Vor Gericht wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern. Der Vorsitzende Richter Bernd Wedig gab ihm den Hinweis, er könne auch wegen Hehlerei verurteilt werden statt wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Ohne Geständnis müsse das Gericht bei einem Fortsetzungstermin weitere Zeugen hören, was die Kosten für den Angeklagten deutlich erhöhe. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt räumte der 20-Jährige schließlich doch ein, die zwölf Schachteln Zigaretten auf dem Goetheplatz für ungefähr 40 Euro gekauft zu haben. Die Namen der Verkäufer wollte er nicht nennen.
Die Sprengung konnte dem Gladbecker letztlich nicht nachgewiesen werden
Weil ihm die Sprengung des Automaten mangels Augenzeugen nicht nachgewiesen werden konnte, verurteilte das Schöffengericht den 20-Jährigen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.
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