Gladbeck. Hohe Nachzahlungen, Fahrstühle, die lange ausfallen – das muss sich niemand gefallen lassen. Was Mieter in solchen Fällen wissen sollten.

Bis zu 3500 Euro sollten Mieter eines Hochhauskomplexes in Zweckel nachzahlen. Eine entsprechende Nebenkostenabrechnung flatterten den Bewohnern um die Weihnachtstage ins Haus. Inzwischen hat die zuständige Verwaltung einen Fehler eingeräumt, die Kosten für Wasser seien „doppelt gewürdigt“, sprich doppelt abgerechnet worden. Doch neben den hohen Nachforderungen liege in dem Haus noch anderes im Argen, so die Klagen der Mieter. So ärgerten sie sich vor allem über den wochenlangen Ausfall des Fahrstuhls.

Doch was können Mieter in solchen Fällen tun? Die Lokalredaktion hat beim Mieterschutzbund nachgehört. Unabhängig vom aktuellen Fall in Zweckel erläutert dessen Vorsitzender Claus O. Deese, worauf Mieter achten sollten und welche Konsequenzen sie auch ziehen dürfen.

Bei erheblichen Mängeln im Zweifel die Miete kürzen

Zunächst einmal sei der Vermieter verpflichtet, den Zustand aufrechtzuerhalten, wie er bei der Anmietung vorlag. Fällt also ein Fahrstuhl aus, sei das ein Mangel, der behoben werden müsse. Nun gebe es gerade bei älteren Modellen immer wieder das Problem, dass Ersatzteile nur schwierig oder womöglich sogar überhaupt nicht mehr verfügbar seien. Im Zweifel müsse der Vermieter dann die gesamte Technik erneuern, sagt Claus O. Deese.

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Bei langen Ausfallzeiten rät der Mieterschützer, die Miete zu kürzen. Um wie viel? Deese spricht von 20 bis 30 Prozent, möglicherweise sogar mehr. Das hänge eben auch vom Stockwerk ab, in dem der oder die Betroffene wohne. Im Erdgeschoss sei womöglich überhaupt keine Minderung möglich, verweist der Mieterschützer auf die unterschiedlichen Voraussetzungen.

Zahlt das Jobcenter die Miete, kommt ihm die Mietminderung zugute

Deese weiß selbstverständlich auch, dass eine Mietminderung den Fahrstuhl nicht wieder funktionstüchtig macht. Aber ein solches Vorgehen erhöht auf der einen Seite den Druck auf den Vermieter, auf der anderen Seite könne es vielleicht auch helfen, die Folgen des Ausfalls abzumildern. „Ich kann dann durch das Geld, was ich bei der Miete spare, Menschen für Dienstleistungen bezahlen.“ Wer wegen eines defekten Aufzugs also in seiner Wohnung gefangen ist, könnte jemanden engagieren, der für ihn Besorgungen macht. Auch für andere erhebliche Mängel sei eine Mietkürzung ein probates Mittel.

Wenn sie später kommt, muss ich mich inhaltlich gar nicht mehr damit befassen
Claus O. Deese

Allerdings: Wenn die Stadt über Jobcenter oder Sozialamt die Miete zahlt, dann kommt die Mietminderung beim Bewohner nicht an. Stattdessen profitiert die öffentliche Hand. Deese berichtet, dass es durchaus Vermieter mit Kalkül gibt, die eben gezielt an diese Gruppe vermieten und darauf setzen, dass die Betroffenen vor dem Aufwand einer Mietminderung zurückschrecken, die ihnen ja sowieso nicht zugutekäme.

Nebenkostenabrechnung muss fristgerecht beim Mieter eingehen

Überhaupt erlebt Deese in seiner Funktion ja immer wieder die Schwarzen Schafe unter den Vermietern. So rät er Betroffenen, sich im Zweifel Hilfe bei Mieterschützern zu suchen. Das gilt insbesondere auch, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert und man den Eindruck hat, dass die vielleicht nicht stimmt.

Wichtig sei aber auch die Frist: Eine Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Anders ausgedrückt: Umfasst der Abrechnungszeitraum das komplette Jahr 2022, muss die Abrechnung bis spätestens 31. Dezember beim Mieter angekommen sein. „Wenn sie später kommt, muss ich mich inhaltlich gar nicht mehr damit befassen“, sagt Deese.

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Kommt die Abrechnung fristgerecht an, müsse man sich genauer mit ihr befassen. Aus seiner Erfahrung heraus gelte das insbesondere für Abrechnungen, die ganz knapp vor dem Stichtag eintrudeln. Es gebe Fälle, da komme es dem Vermieter zunächst einmal darauf an, die Frist einzuhalten. Sorgfalt stehe dann manchmal nicht an erster Stelle. Dann gehe es zunächst einmal darum, zu prüfen, welche Nebenkosten laut Mietvertrag überhaupt umlagefähig seien, schildert Claus O. Deese das Vorgehen der Mieterschützer.

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Auch die Kosten für Hausmeister-, Gärtner-, oder Winterdienste nehmen sich die Mieterschützer vor, weil sich auch hier oft Fehler oder gar Pfusch verbergen. Hierfür fordern die Mieterschützer die Unterlagen an, die der Abrechnung zugrunde liegen und prüfen so, ob alles rechtens ist. Und hier stoße eben der Einzelne oft an Grenzen und benötige professionelle Unterstützung, weiß Deese.