Ein 23-jähriger Gladbecker hat im Internet Ware angeboten, die Käufer haben bezahlt, aber nie etwas erhalten. Deutliche Worte vom Richter.

Seinen Lebensunterhalt konnte ein jetzt 23-Jähriger mit seiner freiberuflichen Tätigkeit im Social-Media-Bereich nicht bestreiten. Deshalb wählte der Gladbecker einen kriminellen Weg: Er bot Elektrogeräte, die er gar nicht besaß, von Mobiltelefonen über Kopfhörer bis zu Actioncams, im Internet an.

Die gutgläubigen Kunden überwiesen den Kaufpreis, warteten aber vergeblich auf die Ware. Knapp 9000 Euro „verdiente“ er auf diese Weise. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 21 Fällen wurde P. vom Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck zu einer zweijährigen Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt.

Allerletzte Bewährungschance „unter Zurückstellung von Bedenken“

Es sei die allerletzte Bewährungschance, die ihm das Gericht „unter Zurückstellung von Bedenken“ einräume, betonte der Vorsitzende Richter Markus Bley, denn der junge Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Zuletzt hatte ihn das Gladbecker Schöffengericht 2021 verurteilt. Weil er die Auflage, sich mit einem Bewährungshelfer in Verbindung zu setzen, missachtet hatte, wurde die Bewährung widerrufen. Er musste die zweijährige Haftstraße im geschlossenen Vollzug absitzen, ohne Chance auf eine vorzeitige Entlassung.

Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein. „Es ist alles so passiert. Das war eine große Dummheit. Ich war wie in einem Tunnel, habe nur daran gedacht, wie ich finanziell über die Runden komme. Durch die Bewährungsstrafen habe ich nichts gelernt, im Gefängnis aber doch“, sagte er. „Es war schrecklich ohne meine Familie. Kontakte gab es wegen der Corona-Pandemie kaum. Offener Vollzug war auch ausgeschlossen, weil sich immer neue Geschädigte meldeten.“

Durch die Bewährungsstrafen habe ich nichts gelernt, im Gefängnis aber doch
Der Angeklagte in seinem Geständnis

Jetzt sei er fest entschlossen, sein Leben in den Griff zu bekommen, beteuerte der 23-Jährige. Seit der Haftentlassung im März vergangenen Jahres lebt er mit seiner Partnerin zusammen, seine freiberufliche Tätigkeit hat er aufgegeben, einen Teilzeitjob gefunden mit der Aussicht auf eine Vollzeitstelle, ein Privatinsolvenzverfahren läuft. „Ich bitte die Geschädigten um Entschuldigung und will mir jetzt, ohne Straftaten, etwas Vernünftiges aufbauen.“

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Von seiner Reue ließ sich das Gericht überzeugen. Der Vorsitzende Richter gab dem 23-Jährigen noch mit auf den Weg: „Nutzen Sie Ihre wirklich letzte Chance.“ Die knapp 8885 Euro, die er durch seine Taten eingenommen hat, werden in Raten eingezogen, zugunsten der Geschädigten.