Gladbeck. Das Schöffengericht verurteilt 56-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe. Er wollte Süßigkeiten im Wert von 7,99 Euro mitgehen lassen.
Lässt jemand aus einem Geschäft Ware mitgehen, ohne zu bezahlen, ist das Diebstahl. Fällt er auf und setzt sich zur Wehr, wenn ihn ein Mitarbeiter festhalten will, setzt er also Gewalt ein, steht er wegen räuberischen Diebstahls vor Gericht. Das ist einem 56 Jahre alten Mann passiert, der bei einem Discounter vier Überraschungseier und eine Packung „Kinder Bueno“ im Gesamtwert von 7,99 Euro gestohlen hatte. Die Konsequenz: sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Der Mann, der wegen einer chronischen Erkrankung schon seit seinem 47. Lebensjahr Erwerbslosenrente bezieht, wirkte sichtlich mitgenommen. Den Diebstahl gab er zu: „Ich habe finanzielle Probleme und ich hatte Hunger.“ Er habe die Süßigkeiten unter seiner Jacke versteckt und wollte nur eine Banane bezahlen.
Der Kassiererin fielen die versteckten Gegenstände auf
Der Kassiererin aber fielen die versteckten Gegenstände auf und sie sprach ihn deshalb an. Er ließ die Banane liegen und wollte das Geschäft verlassen. Sie verständigte per Headset den Marktleiter, lief dem Dieb hinterher und packte ihn von hinten an der Jacke, um ihn aufzuhalten. Laut Anklage versuchte er, mit ruckartigen Bewegungen loszukommen. Dabei fiel die Kassiererin zu Boden.
Dass die Frau stürzte, habe er nicht mitbekommen, so der Angeklagte. „Ich habe mich nicht umgeschaut, wollte einfach nur weg.“ Weit kam er nicht, der Marktleiter holte ihn auf dem Parkplatz ein.
Kassiererin lag „plötzlich neben dem Müllbehälter“
Der Ruf seiner Kollegin um Unterstützung habe ihn alarmiert, sagte der Filialleiter als Zeuge. „Es hätte ja auch ein Raubüberfall sein können.“ Durch das Guckloch in seiner Bürotür habe er gesehen, dass der Dieb die Kassiererin gegen eine Scheibe geschubst habe und sie gefallen sei. Er habe den Mann verfolgt und „etwas rabiater“ an der Flucht gehindert. „Er hätte ja ein Messer bei sich haben können.“ Und: „Er hat gesagt, er habe Hunger. In Deutschland muss niemand hungern. Er hätte mich nur zu fragen brauchen. Ich hätte ihm ein Brötchen gegeben.“
Fast entlastend klang die Zeugenaussage der Kassiererin. Sie könne sich nicht genau erinnern, ob der Mann sie geschubst habe oder ob sie im Tumult gestürzt sei. „Ich lag plötzlich neben dem Müllbehälter am Ausgang. Wenn jemand beim Diebstahl erwischt wird, passiert so etwas.“ Ein Arm habe etwas geschmerzt, ernsthaft verletzt worden sei sie nicht.
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Das Schöffengericht folgte mit dem Urteil dennoch dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte den nicht vorbestraften 56-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls, allerdings im minderschweren Fall. Zwei Jahre muss er straffrei bleiben und 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dann ist die Strafe verbüßt.