Recklinghausen/Gladbeck. Die Bezirksregierung hat die Prüfung der umstrittenen Kreisdirektor-Wahl abgeschlossen. Jetzt warten alle auf die Entscheidung des Gerichts.
Die Wahl von Jobcenter-Chef Dominik Schad zum neuen Kreisdirektor des Kreises Recklinghausen ist jetzt durch die Bezirksregierung in Münster bestätigt worden. Damit wäre eine erste Voraussetzung erfüllt, dass der 40-Jährige am 1. Juli 2023 wie geplant sein Amt im Recklinghäuser Kreishausantreten kann. Doch sicher ist das noch lange nicht.
Denn zunächst muss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über eine Klage entscheiden, die der unterlegene Bewerber, der noch amtierende Kreisdirektor Roland Butz (61), eingereicht hat. Butz sieht sich in dem Auswahlverfahren benachteiligt. Ziel seiner Klage ist es, dass ein komplett neues Verfahren gestartet wird. Das Verwaltungsgericht hat dem Kreis Recklinghausen bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der Angelegenheit untersagt, die Stelle neu zu besetzen.
Dass Regierungspräsident Andreas Bothe die Wahl von Dominik Schad mit Schreiben vom 22. März offiziell bestätigt hat, ändert an diesem Sachverhalt erst einmal nichts. Laut NRW-Kreisordnung ist das ein obligatorischer, formaler Schritt. Die Kommunalaufsicht in Münster überprüft, ob der gewählte Bewerber die „beamtenrechtlichen und kommunalverfassungsrechtlichen Qualifikationsanforderungen“ erfüllt, um das Amt auszufüllen. Dass dem bei Dominik Schad so ist, ist damit nun auch höchstamtlich festgestellt worden.
Bezirksregierung mischt sich nicht in die Bewerber-Auswahl ein
Die Bezirksregierung mischt sich jedoch ausdrücklich nicht in die Bewerber-Auswahl ein, wie Andreas Winnemöller, Sprecher der Behörde, auf Anfrage der Redaktion erläutert. Das sei allein Sache des Kreistags. Auch dass ein unterlegener Bewerber wegen einer möglichen Verletzung seiner Rechte vor dem Verwaltungsgericht klagt, kann Münster allenfalls zur Kenntnis nehmen. „Die Prüfung solcher subjektiver Rechte im Bewerbungsverfahren ist jedenfalls nicht Sache der Bezirksregierung“, heißt es wörtlich in der Antwort der Kommunalaufsicht. Mit anderen Worten: Die juristische Auseinandersetzung um die Kreisdirektor-Wahl spielt für die Bezirksregierung bei der Bestätigung des gewählten Kandidaten überhaupt keine Rolle.
Schad kann sein Amt am 1. Juli nur antreten, wenn das Verwaltungsgericht vorher die Klage abweist
Fazit: Dominik Schad kann sein Amt am 1. Juli nur antreten, wenn das Verwaltungsgericht die Klage von Roland Butz bis dahin abweist. Gewinnt der amtierende Kreisdirektor, droht eine lange Hängepartie. Die Kreisverwaltung hatte zwei Wochen Zeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht abzugeben.
++ Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook! ++
Im Gespräch mit der Redaktion hatte Landrat Bodo Klimpel (CDU) sich Ende Januar überzeugt gezeigt, dass das Auswahlverfahren nicht zu beanstanden sei. Der Kreistag wählte dann schließlich in seiner Sitzung am 6. März 2023 den derzeitigen Chef des Jobcenters Kreis Recklinghausen, Dominik Schad (SPD), zum neuen Kreisdirektor. Schad erhielt in geheimer Abstimmung 52 Stimmen, für Roland Butz (CDU) votierten 13 Kreistagsmitglieder. Selbst in seiner eigenen Partei, der CDU, hatte Butz keinen Rückhalt mehr.