Gladbeck. Amtsgericht verurteilt einen 19-Jährigen wegen sexueller Nötigung. Opfer war die Ex-Freundin aus Oberhausen. Gericht glaubt nicht an „Filmriss“.

Wegen sexueller Nötigung unter Anwendung von Gewalt in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht einen 19-jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit zweijähriger Bewährungszeit verurteilt.

In der Nacht zum 29. Juni dieses Jahres wollte der Heranwachsende nach Überzeugung des Gerichts mit seiner ebenfalls 19 Jahre alten ehemaligen Partnerin in deren Wohnung in Oberhausen Geschlechtsverkehr. Sie waren etwa drei Monate ein Paar, hatten sich aber einige Wochen vor diesem Treffen getrennt.

Opfer trat vor Gericht in Gladbeck als Nebenklägerin auf

Das Gericht glaubte der Schilderung der Frau, die auch als Nebenklägerin auftrat: Sie hätten sich in Essen getroffen und seien dort bis ca. 23.30 geblieben. Weil kein Bus mehr nach Gladbeck fuhr, habe sie ihm angeboten, bei ihr zu übernachten.

Sie sei erschöpft gewesen, habe baden wollen. Er sei ihr gefolgt, habe versucht sie zu küssen. Als sie ihn abwehrte, habe er ihr den Mund zugehalten, sie ins Schlafzimmer getragen, aufs Bett geworfen, sich auf sie gesetzt, sie am ganzen Körper berührt und ihr den Hals zugedrückt. „Ich habe keine Luft bekommen, dachte, ich werde ohnmächtig.“ Er habe vergeblich versucht, sie auszuziehen, sich schließlich selbst entkleidet und masturbiert. Danach habe er getan, als wäre nichts geschehen. Als sie mit der Polizei gedroht habe, sei er gegangen.

Angeklagter will zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen sein

An all das könne sich sein Mandant nicht erinnern, weil er stark alkoholisiert gewesen sei, sagte sein Verteidiger. „Wenn es tatsächlich passiert sein sollte, entschuldigt er sich dafür in aller Form.“ Auf konkrete Nachfragen des Vorsitzenden Richters Bernd Wedig konnte sich der Angeklagte allerdings an viele andere Details dieses Tages und dieser Nacht erinnern.

Deshalb nahm ihm das Gericht den zwischenzeitlichen „Filmriss“ nicht ab, zumal das Opfer von einer Alkoholisierung ihres Ex-Freundes nichts bemerkt hatte. Ein Chat der beiden, ausgetauscht kurz nach der Tat, und Fotos, die sie von ihren roten Flecken im Gesicht und am Hals gemacht hatte, bestätigten die Aussagen der jungen Frau.

Gericht folgt in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Das Jugendschöffengericht folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Der 19-Jährige muss mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten, die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage tragen und als Wiedergutmachung 800 Euro an die Geschädigte zahlen. Außerdem verurteilte ihn das Gericht zu 14 Tagen „Warnschussarrest“, um ihn spüren zu lassen, welche Folgen ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen oder weitere Straftaten haben könnten.