Gladbeck. Der Planungsausschuss der Stadt Gladbeck gibt grünes Licht für einen Bebauungsplan an der Erlenkrug-Ruine. Warum das Verfahren notwendig ist.
Die Stadt Gladbeck macht weiteren Druck auf den derzeitigen Eigentümer des abgängigen Immobilienbereichs rund um den „Erlenkrug“ an der Buerschen Straße: Auf Vorschlag der Bauverwaltung stimmte der Planungs- und Umweltausschuss zu, für den Komplex eigens einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Votum erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung der ABD-Fraktion (ABI, BIG, DKP).
Der Flächennutzungsplan weist den Bereich in Gladbeck-Ost zwar als Wohnbaufläche aus, es existiert aber kein Bebauungsplan der Stadt. Derzeit müsste die Verwaltung Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch ermöglichen, der eine Genehmigung von Bauabsichten vorsieht, wenn sie der Umgebung angepasst sind. Künftig soll aber, so Planungsamtsleiter Karsten Fuchte, eine Neubebauung des Erlenkrug-Areals angesichts der Innenstadtnähe „der städtebaulichen Zielsetzung entsprechen“.
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Stadt Gladbeck: Wir ermöglichen am Erlenkrug eine städtebauliche Revitalisierung
Heißt: Die Stadt will mit dem Bebauungsplan – wie an vielen Stellen im Stadtgebiet – genau festlegen, was künftig baulich möglich sein wird. Unter anderem solle der „Bebauungsplan Nummer 184“, der genau die Fläche des Erlenkrug-Komplexes umfasst, festlegen, dass ein Neubau an dieser Stelle höchstens vier Vollgeschosse haben darf. Derzeit besteht das ehemalige Wohnhaus der Erlenkrug-Ruine aus sechs Geschossen. Fuchte: „Wir ermöglichen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine geordnete städtebauliche Revitalisierung des Grundstücks.“
Um zügig voran zu kommen, soll der Plan als „Bebauungsplan der Innenstadtentwicklung“ im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt werden – was aber immer noch etwa ein Jahr an Zeit benötigt. Um kurzfristige Umgehungen der künftigen Regelungen zu vermeiden, soll im Frühjahr, so Fuchte, eine sogenannte Veränderungssperre für das Grundstück erlassen werden. Diese Sperre ermöglicht der Verwaltung, Genehmigungen von Bauvorhaben, die nicht dem künftigen Bebauungsplan entsprechen, abzulehnen.
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Derzeit läuft für den Erlenkrug ein sogenanntes Beseitigungsverfahren, das die Stadt gegenüber dem Eigentümer ausgesprochen hat – also das Gebot eines Zwangsabrisses. Diese Möglichkeit gibt es erst seit 2021, als eine entsprechende Novelle der NRW-Bauordnung in Kraft trat. Gegen diese Anordnung klagt der Eigentümer derzeit beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Wann es zur gerichtlichen Entscheidung kommt, ist noch unklar, hieß es im Ausschuss.