Gladbeck. Das angepasste Vakzin gegen Omikron BA.1 ist im Kreis Recklinghausen eingetroffen. Aber es darf in kommunalen Stellen nicht gespritzt werden.

Der angepasste Corona-Impfstoff ist im Kreis Recklinghausen eingetroffen. Er darf allerdings in den kommunalen Impfstellen derzeit nicht gespritzt werden. Das irritiert diejenigen Menschen in Gladbeck, die sich gerne eine entsprechende Auffrischung ihrer Immunisierung geben lassen möchten.

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Lena Heimers, Sprecherin in der Kreisverwaltung, berichtet: „Es gab eine mündliche Aussage des NRW-Gesundheitsministeriums, dass der angepasste Impfstoff gegen Omikron BA.1 zeitnah in den kommunalen Stellen verimpft werden kann, wenn er bei uns angekommen ist.“ Daraufhin seien an den beiden Standorten Marl und Recklinghausen am Wochenende etwa 150 Dosen gespritzt worden. Damit ist erst einmal Schluss. Grund: die fehlende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Manche Kommunen haben angepasstes Vakzin eingesetzt, andere warten ab

„In der vergangenen Woche haben wir einen Erlass bekommen, dass wir mit dem Erhalt des angepassten Wirkstoffes der Bevölkerung Angebote unterbreiten sollen“, erklärt Heimers den Hintergrund. Manche Städte hätten – wie der Kreis Recklinghausen – dies so interpretiert, dass sie das frisch erhaltene Vakzin bereits verimpften; andere Kommunen hingegen warteten die STIKO-Empfehlung ab. Diese Diskrepanz sei dem Gesundheitsministerium aufgefallen – und es reagierte jetzt.

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Ohne besagte Empfehlung können nunmehr bei den Impfaktionen im Kreishaus und in den kommunalen Impfstellen in Marl und Recklinghausen Auffrischungsimpfungen nur mit den bisherigen Impfstoffen von Biontech und Moderna durchgeführt werden. Lena Heimers: „Sollte die erwartete STIKO-Empfehlung kurzfristig erfolgen, wird der angepasste Impfstoff sofort eingesetzt.“ Wann damit zu rechnen ist, sei derzeit nicht absehbar.

Lena Heimers, Sprecherin in der Kreisverwaltung Recklinghausen, kann derzeit nicht abschätzen, wann der angepasste Corona-Impfstoff zum Einsatz kommen kann.
Lena Heimers, Sprecherin in der Kreisverwaltung Recklinghausen, kann derzeit nicht abschätzen, wann der angepasste Corona-Impfstoff zum Einsatz kommen kann. © Kreis Recklinghausen

Unabhängig von der STIKO-Empfehlung dürfen niedergelassene Mediziner den angepassten Wirkstoff einsetzen. Lena Heimers: „Die Ärzte verimpfen ihn schon fleißig.“

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Die Kreisverwaltung offeriert einen offenen Impftermin am Dienstag, 20. September, im Kreishaus an der Kurt-Schumacher-Allee 1. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Gepiekst wird zwischen 13.30 Uhr und 18 Uhr zum Schutz gegen Masern-Mumps-Röteln, Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio und Covid 19. Es sind sowohl Corona-Grundimmunisierungen als auch Auffrischungsimpfungen möglich – mit den bisherigen Wirkstoffen. Es sei denn, die STIKO-Empfehlung liegt bis dahin vor und ein Einsatz des angepassten Vakzins ist berücksichtigt.

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Wer unsicher ist, welche Impfung individuell in Frage kommt, kann sich an die Hotline unter 0 23 61/9 70 90 78 wenden. Sie ist montags bis freitags von 13 bis 15 Uhr erreichbar.

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