Gladbeck. Gegen den Willen der Stadt Gladbeck war der Bau des Windrads auf der Mottbruchhalde genehmigt worden. Rechtmäßig, wie nun ein Gericht entschied.
Die Genehmigung des Kreises Recklinghausen, das Windrad auf der Mottbruchhalde in Gladbeck errichten zu lassen, war rechtmäßig. Das hat nun das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage der Stadt Gladbeck ab.
Mit welcher Begründung die Klage abgewiesen wurde, konnte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, am Freitag noch nicht sagen. Dazu sei das schriftliche Urteil des verhandelnden Richters abzuwarten. Der Stadt Gladbeck ging es mit ihrer Klage vor allem um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kreises Recklinghausen, die den Bau als übergeordnete Behörde gegen den Willen der Stadt genehmigt hatte. Die Klage der Stadt wurde seinerzeit durch ein entsprechendes Votum des Rates unterstützt.
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Ballonclub und Windrad-Betreiber einigten sich außergerichtlich auf eine Lösung
Auch der Aeroclub NRW, der in Wittringen einen Ballon-Startplatz betreibt und sich durch das Windrad beeinträchtigt sah, hatte geklagt. Der Energiekonzern Steag, der mit seinem Tochterunternehmen Gladbeck Wind GmbH das Windrad betreibt, und der Ballonclub hatten sich jedoch auf Anregung des Gerichts außergerichtlich geeinigt. Demnach soll das Windrad bei bis zu drei Veranstaltungen im Jahr seinen Betrieb einstellen, „damit die Ballons gefahrlos steigen können“, so Thewes.
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Nun steht noch die Verhandlung von fünf Anwohnerklagen aus, nachdem zwei weitere Anwohner ihre Klagen zuletzt zurückgezogen hatten, so Thewes. Die Entscheidung werde den Klägern schriftlich übermittelt, sie hatten auf eine mündliche Verhandlung verzichtet.