Gladbeck. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die öffentliche Verhandlung zum Mottbruch-Windrad am Donnerstag abgesagt. Entscheidung nach Aktenlage.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den öffentlichen Verhandlungstermin am Donnerstagmorgen (24. Februar) zum Mottbruch-Windrad in Gladbeck abgesagt. Das Gericht werde die Klagen gegen das Windrad nach dem Ortstermin in Brauck, der in der vergangenen Woche stattfand, nun vielmehr nach Aktenlage entscheiden. Mit dem Urteil sei nicht vor Ende März zu rechnen, so Gerichtssprecher Wolfgang Thewes zur WAZ.

Nach der Beweisaufnahme an zwei Grundstücken in der Nachbarschaft zum neuen Windrad, das seit Anfang Februar am Netz ist, und dem Austausch aller Argumente zwischen den klagenden Bürgern und Vertretern der Windradbetreiber Steag und „Gladbeck Wind“ sehe der zuständige Richter keine Notwendigkeit mehr für einen weiteren öffentlichen Erörterungstermin im Gericht selbst. Insgesamt hatten 16 Personen an dem Ortstermin des Gerichts teilgenommen.

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Mit vier der sechs Kläger und ihren Anwälten habe sich das Gericht inzwischen auf diese Vorgehensweise geeinigt. In den zwei verbleibenden Fällen erwarte man noch eine entsprechende Erklärung, so Gerichtssprecher Wolfgang Thewes, gleichzeitig Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht.

Komme die Zustimmung der beiden Kläger nicht, würden diese beiden Fälle, so Thewes, gemeinsam mit den noch ausstehenden Klagen des Aeroclubs NRW, Betreiber des Ballonstartplatzes in Wittringen, und der Stadt Gladbeck Ende März mündlich mitverhandelt, auch wenn es teils um rechtlich andere Fragen gehe. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest. Erst danach würden alle Urteile fallen.