Gladbeck. Es gelten neue Quarantäne-Regelungen für Corona-Infizierte. Auf diese Vorschriften haben Menschen in Gladbeck aktuell zu achten.

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Seit dieser Woche gelten die neuen Quarantäne-Regelungen von Bund und Land. Das sind die aktuellen Vorschriften, auf die Menschen in Gladbeck achten sollten.

Wer ein positives Testergebnis hat, muss sich direkt in Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob es sich um einen PCR-Test oder einen qualifizierten Schnelltest von einer offiziellen Teststelle handelt, so die Kreisverwaltung Recklinghausen. Beide sind für die Nachweispflicht ausreichend und verbindlich. Das schriftliche Testergebnis gilt auch für den Nachweis der Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber.

Es werden nicht mehr generell Quarantäneanordnungen ausgestellt

Für die Ausstellung des Befundes ist die Stelle zuständig, die den Test durchgeführt hat. Dieser Befund sollte aufbewahrt werden, da er auch für den Genesenennachweis benötigt wird. Für Haushaltsangehörige von positiv Getesteten gilt ebenfalls automatische Quarantäne. Ausnahmen sind diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung hatten, geimpfte Genesene, Genesene ab dem 28. Tag und bis zum 90. Tag nach dem positiven Test sowie Menschen, deren zweite Impfung zwischen 15 und 90 Tage zurückliegt.

Vom Gesundheitsamt und den Ordnungsämtern werden im Kreis Recklinghausen nur noch in besonderen Fällen Quarantäneanordnungen ausgestellt. Dies kann beispielsweise bei einem Corona-Ausbruch in einer Kita der Fall sein.

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Die Quarantäne gilt für zehn Tage. Sie kann durch ein negatives Testergebnis durch einen PCR-Test oder einen qualifizierten Schnelltest nach sieben Tagen verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die infizierte Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können sich bereits nach fünf Tagen frei testen.

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