Gladbeck. Für Corona-Infizierte und für Kontaktpersonen ändern sich die Quarantänezeiten. Der Kreis erklärt, welche Regeln ab sofort für ganz NRW gelten.

Bei Corona gelten ab sofort verkürzte Quarantänezeiten in NRW. Das teilt das auch für Gladbeck zuständige Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen jetzt mit. Die Regelung gelte sowohl für diejenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, als auch für Kontaktpersonen.

Möglich, so der Kreis weiter, mache dies ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums mit einer Übergangsregelung. Sie gelte bis die neue Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wird. Das sei für die kommende Woche angekündigt.

Diese Regeln bei der Corona-Quarantäne gelten ab sofort

Diese Regeln gelten jetzt: Die Quarantäne wird für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, von 14 auf zehn Tage herabgesetzt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen freitesten zu lassen, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Wer ein negatives Testergebnis eines PCR- oder zertifizierten Schnelltests von einer zugelassenen Teststelle hat, darf die Quarantäne beenden.

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Auch für Kontaktpersonen endet die Quarantäne grundsätzlich nach zehn Tagen. Eine Freitestung ist am siebten Tag der Quarantäne durch ein negatives PCR- oder Schnelltestergebnis möglich. Wer in den zurückliegenden drei Monaten geboostert, zum zweiten Mal geimpft worden oder in dieser Zeit genesen ist, muss als Kontaktperson ab sofort unabhängig von der Virusvariante Omikron nicht mehr in Quarantäne.

Eine Sonderregelung gibt es für Kinder und Jugendliche, die Kontaktpersonen sind

Eine Sonderregelung gibt es für Kinder und Jugendliche, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen festgelegt worden sind. Wer eine Schule oder Kita besucht und deshalb regelmäßig getestet wird, kann sich als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen freitesten. Alle Regelung, so der Kreis weiter, gelten ab sofort und auch für diejenigen, die sich in den zurückliegenden Tagen infiziert haben oder als Kontaktpersonen in Quarantäne mussten.

Da die Teams aus dem Gesundheitsamt nicht alle betroffenen Personen kurzfristig anrufen können, genügt es, wenn Betroffene entsprechend der beschriebenen Vorgaben ihr negatives Testergebnis an befundmeldung@kreis-re.de senden. Die Quarantäne endet dann automatisch. Als „Tag 1“ der Quarantäne zählt der erste Tag nach der Testdurchführung bei Infizierten und bei Haushaltsangehörigen. Bei Kontaktpersonen ist es der erste Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person.

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