Gladbeck. Zollfahnder haben 2021 etliche Kontrollen auch bei Baufirmen im Kreis und in Gladbeck durchgeführt. Warum das der IG Bau noch nicht ausreicht.
Illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Verstöße gegen geltende Mindestlöhne: Fahnder vom Hauptzollamt Dortmund haben im ersten Halbjahr 2021 über 930 Arbeitgeber in der Region kontrolliert. Das Zollamt ist für den Kreis Recklinghausen und somit auch für Gladbeck zuständig.
Allein Baufirmen, so die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt bekamen 237 Mal Besuch von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Die IG BAU beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Demnach hatten es die Zöllner häufig mit Tricksereien beim Lohn zu tun: In der ersten Jahreshälfte leiteten die Beamten in der gesamten Region 609 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein – etwa weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Hierbei wurden Bußgelder in Höhe von rund 597.000 Euro verhängt – davon 64.900 Euro gegen Bauunternehmen.
IG Bau: Viele Firmen nehmen es mit der Bezahlung der Beschäftigten nicht so genau
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„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen“, so Georg Nießing, Bezirksvorsitzender der IG BAU Emscher-Lippe-Aa. Das gelte für die speziellen Branchenmindestlöhne und auch beim gesetzlichen Mindestlohn. Der Gewerkschafter begrüßt die Pläne, das gesetzliche Lohn-Minimum auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Allein im Kreis Recklinghausen dürften damit die Einkommen Tausender Menschen spürbar steigen. Allerdings müsse der Staat sicherstellen, dass sich die Firmen auch an die Vorschriften hielten – und für einen „höheren Kontroll-Druck“ sorgen.
Gewerkschaft fordert personelle Verstärkung für das Hauptzollamt Dortmund
Das gelinge jedoch nur, wenn die Finanzkontrolle beim Hauptzollamt Dortmund personell erheblich aufgestockt werde. „Klettert der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro und bleibt es gleichzeitig bei der bisherigen Kontrollquote, ist die Gefahr für Arbeitgeber, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, verschwindend gering“, so Nießing.
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Die IG BAU kritisiert zudem ein „staatliches Zuständigkeits-Wirrwarr“ bei den Kontrollen. Das führe häufig dazu, dass Missstände ungeahndet blieben. So seien etwa die Arbeitsschutzbehörden personell unterbesetzt. Außerdem hätten sie im Zuge der Pandemie weitere Aufgaben bekommen. Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. Bei Verstößen verhänge die FKS zwar Sanktionen gegen die Firmen. Bauarbeiter müssten sich dann aber um den geprellten Lohn selbst kümmern. „Perspektivisch brauchen wir eine staatliche Arbeitsinspektion, die die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften sicherstellt“, fordert Nießing. Außerdem müsse die Behörde etwa bei Mindestlohnverstößen Nachzahlungen an Beschäftigte veranlassen dürfen.