Gladbeck. Kinder dürfen sich freuen: Sie dürfen den heiligen Martin bei Umzügen durch Gladbeck begleiten. Verwaltung gibt ihre Zustimmung.
Mädchen und Jungen in Gladbeck dürfen aufatmen! Der heilige Martin wird in diesem Jahr wieder aufs Pferd steigen und durch die Straßen reiten – begleitet von singenden Menschen, die mit Laternen ausgerüstet Licht verbreiten. Die geltende Coronaschutzverordnung, so das städtische Amt für öffentliche Ordnung, sehe keine Einschränkungen vor.
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„Anträge, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden grundsätzlich positiv beschieden“, erklärt Gregor Wirgs. Der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung ergänzt: „Wir freuen uns sehr für die Gladbecker Familien, dass nach der coronabedingten Pause im vergangenen Jahr nun wieder Martinsumzüge stattfinden können.“
Empfehlung der Stadtverwaltung Gladbeck: Menschen sollten sich am besten im Freien aufhalten
Veranstalter und Teilnehmer haben sich an die Regelungen der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung zu halten. Die Stadtverwaltung spricht allerdings die Empfehlung aus, dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen. Die Veranstalter werden zudem gebeten, bei der Planung darauf zu achten, dass sich die Menschengruppen am besten im Freien aufhalten und ein Streckenziel auf möglichst weiträumigen Platz gefunden wird.
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Sollten im Zusammenhang mit einem Martinsumzug auch Innenräume genutzt werden, sei unter anderem auf die Einhaltung der 3G-Regel zu achten. Die Stadtverwaltung: „Mit der Genehmigung erhalten die Veranstalter darüber hinaus Hinweise zu den obligatorischen Auflagen, die der Sicherheit der Veranstaltung dienen – diese stehen in keinem Zusammenhang mit Corona.“