Gladbeck. In Haltern ist eine neue Windkraftanlage abgebrochen. In Gladbeck steht ein umstrittenes Windrad vor der Inbetriebnahme. Das sind die Fakten.
Ein Windrad-Unfall in Haltern am See sorgt für Aufsehen. Die neue, 239 Meter hohe Anlage ist Mittwochabend aus noch ungeklärten Gründen abgeknickt und umgestürzt. Das richtet den Fokus auf das kurz vor der Inbetriebnahme stehende Steag-Windrad auf der Mottbruchhalde in Gladbeck.
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Der Sprecher des Konzerns, Daniel Mühlenfeld, sieht keinen Grund zur Beunruhigung. Bei der betroffenen Anlage in Haltern handele es sich um einen anderen Hersteller und Typ, auch mit anderer Bauweise des Turms, die daher nicht mit dem Steag-Windrad verglichen werden könne. Dies belegen Fotos vom Unfallort und Recherchen der WAZ, wonach die zerbrochene Anlage der Modelltyp N-149 des Herstellers Nordex ist. Das Modell hat eine Nabenhöhe von bis zu 164 Metern. Das Gladbecker Windrad ist vom Hersteller Enercon (Typ E-138 EP3) und hat eine Nabenhöhe von 131 Metern.
Anlage schaltet sich bei kritischer Wetterlage automatisch selbst ab
Um das Windrad bei kritischen Wetterlagen vor hohen Belastungen zu schützen, schalte sich ab einer kritischen, anlagenspezifischen Windstärke das Windrad automatisch ab. Mühlenfeld: „Hierbei werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht („gepitcht“) und die Anlage läuft dann im sogenannten Trudelbetrieb.“ Darüber hinaus könne die Anlage im Bedarfsfall sowohl manuell vor Ort als auch aus der Ferne abgeschaltet werden.
Die Anlage auf der Mottbruchhalde unterliege strengen Sicherheitskontrollen. „Sie ist beim Aufbau durchgehend von Seiten des Herstellers durch Prüfingenieure und auch durch unabhängige Sachverständige qualitätsüberwacht worden.“ Wie bei allen Bauwerken gebe es nach einzelnen Arbeitsabschnitten Abnahmen von Experten, auch durch das Bauordnungsamt der Stadt Gladbeck. Mühlenfeld: „Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt eine erneute Abnahme einzelner Bauabschnitte durch den Hersteller, den Auftraggeber, sowie durch die zuständigen Behörden.“
Windkraftanlagen müssen regelmäßig überprüft werden
Für Windkraftanlagen besteht zudem eine Art TÜV in Form von gesetzlichen und technischen Regelungen sowie Vorgaben durch Versicherungen, die Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen vorschreiben. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat dazu eine Richtlinie erarbeitet, die wiederkehrende Prüfungen am Getriebe, den Rotorblättern sowie am Turm und Fundament vorsieht. „Die Anlagen unterliegen aber sowieso 24 Stunden über Sensortechnik durchgehend einer Überwachung in Echtzeit durch den Servicedienstleister und den Betreiber“, so Mühlenfeld. Sollte die Anlage nicht rund laufen, „so fallen diese oder andere Abweichungen sofort auf, so dass wir vor einem Schadensereignis schon eingreifen, und die Anlage im Zweifelsfall sofort stillegen können“.
Die Windkraftanlage auf der Mottbruchhalde liege weiterhin gut im Zeitplan, „sobald Restarbeiten abgeschlossen und Netzanschluss erstellt ist, folgt die Inbetriebnahme im Laufe des Herbstes“.