Gladbeck. In Gladbeck ist es wieder zu einigen Corona-Neuinfektionen gekommen. Für die Kontaktpersonen der Infizierten gelten neue Quarantäne-Regeln.
Das Kreisgesundheitsamt meldet zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Verstorben sind ein 91-jähriger Mann aus Oer-Erkenschwick und eine 86-jährige Frau aus Herten. Auch in Gladbeck gelten neue, gelockerte Quarantäne-Vorgaben für Kontaktpersonen positiv Getesteter.
Zudem werden am Mittwochmorgen 20 Neuinfektion mit dem Coronavirus für Gladbeck gemeldet. Es gibt so derzeit 175 bestätigte Fälle. Die Zahl der bekannten Fälle seit Ausbruch der Pandemie liegt in Gladbeck bei 5513 Corona-Erkrankungen, 55187 Menschen gelten als wieder gesund. Es bleibt bei 151 Todesfällen. Kreisweit ist die Inzidenz weiter gesunken, sie liegt am Mittwoch bei 85,9. Es gibt insgesamt 77 Neuinfektionen und 1035 aktuell bestätigteInfektionsfälle. Die Anzahl der an der Pandemie Verstorbenen hat sich durch die beiden Todesfälle kreisweit auf 990 (988) erhöht.
Neue Quarantäne-Vorgaben für Kontaktpersonen positiv Getesteter
Wie bereits von der WAZ berichtet, hat das Land NRW neue Quarantäne-Vorgaben für Kontaktpersonen positiv Getesteter erlassen, die seit Montag (13. September) gelten. Die Quarantänezeit wird von 14 auf nun zehn Tage reduziert und die „Freitestung“, also die Verkürzung der Quarantäne, ist für Kontaktpersonen möglich, solange keine Symptome vorliegen.
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Die Freitestung von Schülerinnen und Schülern, die durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen ermittelt und unter Quarantäne gestellt wurden, ist ebenfalls möglich. Da diese regelmäßig in der Schule getestet werden, ist bei ihnen die Probenentnahme auch für den qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest bereits am fünften Tag der Quarantäne möglich. Im Kontext Schule müssen sich nur noch die positiv getesteten Personen in Quarantäne begeben, wenn alle Hygieneregeln nachweislich eingehalten wurden. In Kindergärten muss ebenfalls nur noch das nachweislich mit dem Coronavirus infizierte Kind in Quarantäne – auch wenn dort Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.
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Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen kann aber nach Prüfung des Einzelfalls auch über andere erforderliche Maßnahmen entscheiden.