Gladbeck. Beim Besuch z.B. in der Kneipe muss auch in Gladbeck kein Kontaktbogen mehr ausgefüllt werden. Darum bittet der Landrat die Bürger stattdessen.

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht keine Notwendigkeit zur Nachverfolgung von Kontakten mehr vor. Das bedeutet konkret: In Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen muss auch in Gladbeck nicht mehr durch Zettel oder digital per App nachgehalten werden, wer sich zu welcher Zeit vor Ort aufgehalten hat.

Lediglich in der Betreuungsverordnung ist die Kontaktnachverfolgung weiterhin erwähnt, um erforderliche Quarantänemaßnahmen sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen umsetzen zu können, heißt es seitens des Ministeriums.

Infizierte Personen sollten Kontakte so gut wie möglich angeben können

Damit kommt den Auskünften, die infizierte Personen dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung geben können, eine noch höhere Bedeutung zu. Um im Familien- oder Freundeskreis oder auch im beruflichen Umfeld die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu vermeiden, sollten also nicht nur weiterhin die Hygieneregeln eingehalten werden. Im Fall einer Infektion sollte die infizierte Person auch für die zurückliegenden Tage so genau wie möglich angeben können, wann sie mit wem zusammen war.

Hilfreich sind dabei auch Angaben über die Dauer des Kontakts und die räumliche Situation, beispielsweise an welchem Tisch man gesessen hat. „Die Coronaschutzverordnung zu vereinfachen und auf die 3G-Regel zu setzen, macht vieles leichter planbar“, erklärt Bodo Klimpel, Landrat des Kreises Recklinghausen. „Dennoch sollte uns allen bewusst sein, dass wir uns immer noch in einer Pandemie befinden, wie das Robert-Koch-Institut kürzlich bestätigte sogar schon in der vierten Welle.“

Landrat: Es gilt, Ansteckungen und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern

Der Landrat bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger darum, das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung weiter zu unterstützen, indem Kontakte nachgehalten werden. Nur so könnten, solange noch keine entsprechende Impfquote erreicht ist, Ansteckungen und schwere Krankheitsverläufe verhindert werden.

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