Gladbeck. Im Impfzentrum Recklinghausen ist die Nachfrage nach einer Impfung für Kinder und Jugendliche groß. Daher gibt es nun weitere Termine.

Das Impfzentrum des Kreises Recklinghausen bietet am kommenden Sonntag, 22. August, einen Zusatztermin für die Impfung von Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 15 Jahren an. Zwischen 14 und 18.30 Uhr können Eltern mit ihren Kindern mit oder ohne Termin ins Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen kommen.

Mit diesem Zusatztermin sind in dieser Woche die Impfungen ab zwölf Jahren an vier Tagen möglich: Mittwoch, Samstag und Sonntag zwischen 14 und 18.30 Uhr im Impfzentrum und am Freitag zwischen 16 und 20 Uhr bei der mobilen Impfaktion „Glückauf, geimpft“ am Trainingsbergwerk in Recklinghausen. Darauf weist der Kreis Recklinghausen hin.

Große Nachfrage nach Impfungen für Kinder und Jugendliche

Damit reagiert das Impfzentrum auf die große Nachfrage bei Impfungen dieser Altersklasse. „In den letzten Wochen kam es an den Tagen, an denen Kinder- und Jugendimpfungen angeboten wurden, zu längeren Wartezeiten. Das hängt zum einen mit einer großen Nachfrage, aber auch mit einer deutlich längeren Zeit für das Aufklärungsgespräch zusammen“, erklärt Patrick Hundt, Leiter des Impfzentrums.

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Die Aufklärung dürfen aktuell nur Kinder- und Jugendärzte übernehmen, damit eine ausführliche, individuelle medizinische Beratung sichergestellt ist. Mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil muss dabei anwesend sein. Mit Wartezeiten rechnet der Impfzentrumsleiter auch weiterhin. „Wir haben immer nur eine bestimmte Anzahl an Kinder- und Jugendärzten vor Ort, die die Beratung der Eltern und Kinder übernehmen dürfen. Erfahrungsgemäß gibt es auf beiden Seiten viele Fragen, die gestellt und beantwortet werden wollen“, erklärt Patrick Hundt. Dies dauere seine Zeit, stehe aber natürlich jedem zu.

Darum sollte sich jeder darauf einstellen, etwas mehr Zeit als die übliche Stunde, die die Impfung mit allen Stationen dauert, mitzubringen. Damit ein Kind geimpft werden kann, muss es in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigten Person ins Impfzentrum bzw. zu einer mobilen Impfung kommen. Sollte es weitere Sorgeberechtigte geben, muss außerdem eine Einwilligung dieser vorliegen. Einen Vordruck dazu gibt es auf www.kreis-re.de/coronaimpfung zum Download. Mitzubringen ist außerdem ein Identitätsnachweis mit Lichtbild, zum Beispiel der Personalausweis, sowie falls vorhanden die Krankenkassenkarte und der Impfpass.