Gladbeck. Die Stadt Gladbeck passt ihre Regeln an die Corona-Inzidenzstufe 0 an, macht dies aber noch ganz verhalten. So sehen die neuen Bestimmungen aus.
Auch in Gladbeck gilt seit Freitag die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Mit einer kreisweiten Inzidenz von unter zehn kamen in „Stufe 0“ viele weitere Lockerungen hinzu. Der städtische Krisenstab hat sich nun über die Auswirkungen auf die städtischen Einrichtungen ausgetauscht und fährt mit Blick auf die anhaltende pandemische Lage weiterhin einen vorsichtigen Kurs.
Der Zugang zum Alten Rathaus ist wieder über den Haupteingang möglich. Besuche im Rathaus und den städtischen Außenstellen bleiben jedoch wie bisher nur mit Terminvereinbarung zulässig, zudem herrscht in allen städtischen Gebäuden die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
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Zehn Gäste sind in Gladbeck bei Trauungen zulässig
Bei Trauungen gilt für alle drei Orte (Trauzimmer Altes Rathaus, Ratssaal, Wittringen): Teilnehmen können neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bis zu zehn Gäste. Dabei werden Kleinkinder im Vorschulalter nicht mitgezählt. Auch im Kulturbereich gilt in den städtischen Einrichtungen weiterhin Maskenpflicht. So müssen Besucherinnen und Besucher der Stadtbücherei, des Museums und des Archivs weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Besuche des Archivs muss zudem weiterhin ein Termin vereinbart werden.
Auch die Volkshochschule sieht bei den Veranstaltungen in den Sommerferien zusätzliche Schutzmaßnahmen vor: Bei dem Kreativworkshop, Schulabschlusslehrgang und Einstufungstest sind weiterhin Abstand und die Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Platzes vorgesehen. Der Schulabschlusslehrgang sieht zudem drei Selbsttests pro Woche vor. Für Veranstaltungen in der Stadthalle wird weiterhin an einer Begrenzung der Personenzahl sowie der Bestuhlung im Schachbrettmuster festgehalten, es wird zudem ein Nachweis über eine Genesung, aktuelle Testung oder Impfung benötigt.
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Die Veranstaltungen gelten die bisherigen Hygienekonzepte
„Es ist uns wichtig, dass die Gäste gerne und nicht mit einem unguten Gefühl kommen“, erklärt Kulturamtsleiterin Gabi Stegemann. Somit wird auch bei den geplanten Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen – insbesondere Umsonst & Draußen – weiterhin an den bisherigen Hygienekonzepten festgehalten, um bei einem Anstieg der Inzidenz nicht erneut umplanen oder die Veranstaltung ganz ausfallen lassen zu müssen.
Sport kann im Innen- und Außenbereich gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung nun auch weitestgehend wieder ohne Einschränkungen betrieben werden, lediglich im Hallenbad wird der Besuch vorerst weiterhin nur mit aktuellem Test sowie einer Begrenzung der Personenzahl möglich sein. Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises sind immunisierte Personen (vollständig geimpfte oder genesene Personen).