Gladbeck. Die SPD-Ortsvereine aus Gladbecks Süden plädieren für striktes Durchgreifen der Stadt bei Problemimmobilien. Politiker geißeln Spekulantentum.

Die drei SPD-Ortsvereinsvorsitzenden aus dem Süden der Stadt Gladbeck, Michael Hübner (Butendorf), Hasan Sahin (Brauck) und Andi Dunkel (Rosenhügel), fordern ein härteres Durchgreifen der Stadt bei den Problemimmobilien an der Steinstraße (Butendorf), am Busforshof (Brauck) und an der Märker Straße.

„Die Stadt darf sich nicht länger, weder von den Eigentümern noch von Problembewohnern oder sogar von beiden, auf der Nase herumtanzen lassen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Die drei SPD-Politiker fordern, „dass endlich härter gegen Spekulantentum und gegen ,integrationsunwillige Bewohner’ vorgegangen wird“. Bei der Problemimmobilie am Busfortshof habe die Stadt durchgegriffen und das Gebäude freigezogen. Das zeige, so Hübner, Sahin und Dunkel, „dass man durchgreifen kann, wenn man will“. Darüber hinaus fordern die SPD-Ortsvereinschefs, „dass die öffentliche Hand nicht mehr für Mietzahlungen von Bewohnern in diesen Immobilien aufkommt, sondern andere kleinteiligere und dezentralere Lösungen bei der Unterbringung sucht.“

SPD-Politiker: Eigentümer verletzen auf Gröbste ihre Verpflichtungen

Freigezogen: Das Problem-Hochhaus Busfortshof 18 im Braucker Süden.
Freigezogen: Das Problem-Hochhaus Busfortshof 18 im Braucker Süden. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Hübner, Sahin und Dunkel bezeichnen das Vorgehen der Eigentümer der genannten Problemimmobilien als „übelstes Spekulantentum“. Alle drei Häuser gehörten Eigentümergemeinschaften, „die offenbar mit günstig erworbenen Eigentumswohnungen den schnellen Euro verdienen wollen, ohne ihrer Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der angrenzenden Anwohner nachzukommen“, heißt es in der Stellungnahme. Stattdessen werde seit geraumer Zeit versucht, die Allgemeinheit für bauliche Mängel und für die Eskapaden von „Problemmietern“ in die Pflicht zu nehmen.

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Die Politiker verweisen noch einmal den Grundsatz „Eigentum verpflichtet“, der „hier aufs Gröbste verletzt wird“. Die Eigentümer sollten das Einhalten der Hausordnungen kontrollieren. Bei Zuwiderhandlungen erfolge eine Abmahnung, bei mehreren Abmahnungen erfolge die Kündigung, erinnern sie. „Wer sich nicht an die Regeln und an die allgemein gültigen Gepflogenheiten eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Verantwortlich, das zu kontrollieren und umzusetzen, sind aber die Vermieter und die beauftragten Hausverwaltungen.“

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