Gladbeck. In jüngster Zeit hat die Emscher Lippe Energie mehrfach Hinweise auf Betrugsversuche an der Haustür bekommen. Das Unternehmen warnt die Bürger.

Der regionale Energieversorger Emscher Lippe Energie warnt vor Betrügern, die sich als Mitarbeiter des Unternehmens ausgeben. Die unseriösen Werber wollten Energieverträge verkaufen und klingeln an der Haustür.

Offenbar angespornt von schönem Wetter und der Aufhebung einiger Corona-Regeln seien die Betrüger jetzt in der Region unterwegs. Dabei sollen sie laut der Rückmeldung von aufmerksamen Bürgern mehrfach vorgegeben haben, im Namen oder im Auftrag der ELE zu arbeiten. Die ELE weist darauf hin, dass dies nicht der Fall ist.

Echte Mitarbeiter können sich mit einem Dienstausweis legitimieren

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Natürlich sei es möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) einmal an der Tür klingelt. Im Außendienst für die EVNG sind zum Beispiel Zählerableser auch in Gladbeck unterwegs. Mitarbeiter von ELE und EVNG wie auch beauftragte Dienstleister würden allerdings niemals an der Haustür dazu auffordern, einen Vertrag abzuschließen. Außerdem könnten sich echte Mitarbeiter der ELE-Gruppe jederzeit mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren.

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Es habe allerdings auch Fälle gegeben, in denen selbst gebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert wurden, räumt die ELE ein. Empfehlung daher: Wer Zweifel an der Seriosität hat, kann sich unter Tel. 0209/ 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür im Auftrag von ELE oder EVNG unterwegs ist.

Der unterschriebene Vertrag kann fristgerecht widerrufen werden

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Haustürgeschäfte kommen im Energiegeschäft heutzutage immer häufiger vor. Wenn allerdings vorgegeben werde, im Auftrag der ELE zu handeln, um dann Verträge anderer Unternehmen zu vermitteln, ist das unseriöses Geschäftsgebaren, unterstreich das Energieunternehmen. Misstrauisch werden sollte man, wenn man beim Erstkontakt zur Unterschrift oder der Herausgabe von Bank- oder Zählerdaten gedrängt wird.

Rat bei irrtümlich geleisteter Unterschrift: Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.