Gladbeck. Die Stadt Gladbeck will die Maskenpflicht in Randbereichen der Innenstadt aufheben. Auch eine noch größere Lockerung ist möglich.

Der Krisenstab der Stadt Gladbeck hat am Montag beschlossen, die Maskenpflicht im erweiterten Innenstadtbereich kurzfristig aufheben zu wollen. Dazu wird die Stadtverwaltung nun beim zuständigen Kreis Recklinghausen eine Anpassung der Allgemeinverfügung anstoßen. Ab wann diese Regelung konkret gilt, steht noch nicht fest.

Mit Blick auf die sinkenden Inzidenzwerte soll die Maskenpflicht in den Randbereichen der Fußgängerzone vorbehaltlich der Zustimmung des Kreises möglichst bereits in den nächsten Tagen fallen, so die Stadtverwaltung. Unberührt davon bleibt vorerst die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in der Fußgängerzone, auf dem Willy-Brandt-Platz und dem Marktplatz sowie auf den Marktplätzen in Zweckel und Rosenhügel an Markttagen.

Beim Erreichen der Stufe 1, die ab einem Inzidenzwert von unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eintritt, könnte durch den Kreis auch im gesamten Bereich der Fußgängerzone die Maskenpflicht aufgehoben werden. Kurzfristig werden jetzt auch die städtischen Brunnen und Wasserspielanlagen wieder in Betrieb genommen, teilt die Stadt Gladbeck weiter mit.