Gladbeck. 19-Jähriger aus Gladbeck soll einen Freund u.a. mit einem Baseballschläger am Kopf verletzt haben. Seine Haftstrafe wird nun verlängert.

Für zweieinhalb Jahre sitzt der knapp 20-Jährige aktuell in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal. Jetzt bekam er vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gladbeck einen „Nachschlag“. Die Strafe wird auf drei Jahre und neun Monate erhöht. Angeklagt war D. wegen Raubes, gefährlicher und versuchter Körperverletzung. Das Gericht sah alle Vorwürfe durch die Beweisaufnahme bestätigt. Unter anderem soll er einen Freund mit einem Baseballschläger am Kopf verletzt haben.

Am ersten Verhandlungstag konnten nur zwei Vorfälle erörtert werden: D. hat nach Überzeugung des Gerichts einem 38-Jährigen am Einkaufszentrum Schwechater Straße 38 in Rentfort-Nord die Börse mit 750 Euro aus der Gesäßtasche gezogen und ist geflüchtet. Etwa eine Stunde zuvor hatte er dort grundlos drei ihm unbekannte junge Leute angepöbelt, die Frau übel beleidigt und einem ihrer Begleiter einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst. Die erste Tat stellte er selbst als Diebstahl dar, die Börse sei dem Mann aus der Tasche gefallen. An die zweite konnte er sich angeblich nicht erinnern, denn – wie fast immer – habe er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.

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Die beiden Zeugen mussten nun von der Polizei zum Gericht „begleitet“ werden

Beim Fortsetzungstermin musste jetzt noch geklärt werden, was sich im November 2020 in der Wohnung eines Bekannten abgespielt hat. Dort hielt sich D. auf, als ein befreundetes Paar gegen 5 Uhr auftauchte. Diese beiden Zeugen waren zum Prozessauftakt nicht erschienen, wurden jetzt von der Polizei zum Gericht „begleitet“. Bei ihrer Befragung bekamen alle Prozessbeteiligten Einblick in ein Milieu, das sie wahrscheinlich allenfalls vom Hörensagen kennen. Der Mann (27/arbeitslos) sagte aus, D. habe ihm eine Ohrfeige gegeben, „wohl weil ich mich vorher bei einem Streit mit meiner Freundin zu Hause selbst mit einer Rasierklinge an der Hand verletzt hatte. Das hat er nicht böse gemeint“. Als er aber auch seiner Freundin D. eine Backpfeife verpasst habe, sei es zu einer Rangelei gekommen, bei der D. ihn mit einem Baseballschläger am Kopf verletzt habe. „Das war aber auch nicht der Rede wert. Das passiert schon mal unter Freunden, und wir hatten alle getrunken.“

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Gladbeck hat Strafe eines 19-Jährigen auf drei Jahre und neun Monate erhöht.
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Gladbeck hat Strafe eines 19-Jährigen auf drei Jahre und neun Monate erhöht. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Die Freundin des Zeugen (21/arbeitslos) war nach eigenem Bekunden nicht nur in der Tatnacht alkoholisiert. „Ich bin jetzt auch benebelt, tut mir Leid.“ Entsprechend fiel ihre Aussage aus. „Wenn ich eine Backpfeife bekomme, habe ich was falsch gemacht.“ Bei der Schlägerei hätten beide Männer „volle Kanne was abbekommen“. Es sei eine „Klopperei bis zum Gehtnichtmehr“ gewesen. An den Baseballschläger konnte sie sich angeblich mal gar nicht erinnern, mal fiel er ihr doch wieder ein. „Wahrscheinlich wollte sich D. damit verteidigen.“ Als „chaotisch, widersprüchlich und wirr“ bezeichneten Richter, Staatsanwältin und Rechtsanwalt diese Zeugenaussage.

Der Vorsitzende Richter attestierte dem mehrfach Vorbestraften ein hohes Aggressionspotenzial

Der Angeklagte holt in der Haftanstalt gerade seinen Hauptschulabschluss nach, macht eine Ausbildung zum Anlagenführer und unterzieht sich wegen seiner Alkohol- und Drogensucht einer Therapie. Ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, der den 19-Jährigen schon seit Jahren kennt, erklärte vor Gericht, D. sei froh, dass er in Haft sitze. „Er sagt, draußen hätte er das nicht geschafft, da wäre er kaputtgegangen.“

In der Urteilsbegründung attestierte der Vorsitzende Richter Bernd Wedig dem mehrfach vorbestraften Angeklagten ein hohes Aggressionspotenzial. Zu seinen Lasten spreche auch die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Andererseits sei wegen des jahrelangen großen Alkohol- und Drogenkonsums eine Reifeverzögerung nicht auszuschließen. Das Gericht gehe aus dem gleichen Grund auch von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. „Sonst wäre die Strafe höher ausgefallen.“