Gladbeck. 23-Jähriger in Gladbeck wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Beleidigung verurteilt. Haftstrafe ohne Bewährung verhängt.

Gewalt hat das bisherige Leben des 23-jährigen Nico S. geprägt. Als Kind war er das Opfer, als junger Mann der Täter. Jetzt musste er sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts in Gladbeck wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, wegen Bedrohung, Beleidigung und Nötigung verantworten – und wurde verurteilt.

Er hat seine 30 Jahre alte Lebensgefährtin geschlagen, getreten, bis zur Ohnmacht gewürgt, ihr ein Messer an den Hals gehalten, mit einer Axt die Armlehne eines Sofas zerstört, auf dem sie unmittelbar daneben saß, so die Anklageschrift des Verfahrens im Amtsgericht Gladbeck. Als sie sich von ihm trennen wollte, schlug und trat er wieder zu und drohte, sie umzubringen.

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Es gab immer wieder Streitigkeiten, oft aus nichtigem Anlass

Die äußeren Verletzungen des Opfers sind längst verheilt, an den psychischen und seelischen leidet sie bis heute, will sich therapeutische Hilfe suchen, sagte die 30-Jährige als Zeugin. Dabei hatte die kurze Beziehung offenbar ganz anders begonnen. „Wir waren ein überglückliches Paar“, sagte die Frau. „Er war der liebste Mann der Welt.“

Aber er war eben auch ganz anders. Es gab immer wieder Streitigkeiten, oft aus nichtigem Anlass, sagten Täter und Opfer übereinstimmend. Und immer wieder endeten die Auseinandersetzungen mit Übergriffen. „Wie aus dem Nichts loderte seine Aggression auf, und wenn ich am Boden lag, hat er den Schalter wieder umgelegt.“

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Staatsanwältin beantragte Haftstrafe ohne Bewährung

Sie behielt seine Gewaltausbrüche eine Zeit lang für sich, vertraute sich dann erst einer Freundin, die zwei kleine Kinder mit dem Angeklagten hat und seine Gewalt auch erlebt hat, dann ihrer Mutter an. Die verständigte die Polizei. Nico. S. sitzt seit einigen Wochen in Untersuchungshaft.

Im Gefängnis wird der junge Mann jetzt länger bleiben. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf eine höchstens zweijährige Freiheitsstrafe plädiert, die noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, um dem Angeklagten, mit Unterstützung eines Bewährungshelfers, die Chance auf eine Therapie zu geben. Er hob dabei auf die schwere Kindheit seines Mandanten ab, der tägliche Schläge seiner Eltern ertragen musste, die ihn, weil er immer wieder weglief, als Zehnjährigen in ein Heim abgaben.

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Angeklagter bat die Ex-Freundin im Gerichtssaal um Verzeihung

Angesichts des hohen Gewalt- und Aggressionspotenzials und der schwerwiegenden Folgen für das Opfer hielt das Gericht eine Bewährungsstrafe nicht mehr für vertretbar, auch wenn der Angeklagte und seine Ex-Freundin in seinem „letzten Wort“ um Verzeihung gebeten hatte: „Das macht zwar nicht rückgängig, was ich Dir angetan habe, aber mehr kann ich nicht tun.“