Essen./Gladbeck. Im Schrank hatte er sich versteckt, dennoch fand die Polizei ihn. Jetzt steht der Gladbecker wegen Drogenhandel vor Gericht.
Der Fund war nicht unerheblich. 1,4 Kilo Marihuana und 326 Gramm Kokain entdeckten die Polizisten in der Wohnung des 24 Jahre alten Gladbeckers. Doch vor dem Landgericht Essen wehrt er sich am Mittwoch gegen den Vorwurf der Anklage, mit Rauschgift gehandelt zu haben.
Vier Polizisten rückten am 3. Dezember vergangenen Jahres in der Wohnung in der Gladbecker Innenstadt an. Mit einem Durchsuchungsbeschluss wollten sie den Hinweisen nachgehen, dass dort Rauschgiftgeschäfte über die Bühne gingen. Erst sollen sie nichts gesehen haben, weil der 24-Jährige sich mit den Drogen im Schlafzimmer der Mutter versteckt haben soll. Schließlich fanden sie ihn dort im Schrank.
Feinwaage und Messer gefunden
Neben den Drogen fanden sie auch noch 658,17 Euro Bargeld, das sie als Dealgeld einstuften, sowie eine Feinwaage und Messer. In Anwesenheit seines Gladbecker Rechtsanwaltes soll er auch eingeräumt haben, das Rauschgift versteckt zu haben. Das reichte für einige Wochen U-Haft und für die Anklage.
Jetzt hat er in Dieter Kaufmann einen Anwalt aus Dortmund und schweigt zunächst. Offenbar hatten die beiden vor der Hauptverhandlung noch nicht miteinander gesprochen. Der Verteidiger sprach jedenfalls von einem "Disput über die Einlassung" und Richter Andreas Labentz, Vorsitzender der XVII. Strafkammer, gewährte eine Gesprächspause.
Drogen nur gebunkert
Danach kam das Schweigen. Allerdings verlas Richter Labentz die Aussage, die im Januar bei der Haftprüfung vor dem Gladbecker Amtsgericht protokolliert wurde. Dort hatte der Angeklagte angegeben, seine Wohnung habe er lediglich als "Bunker" für die Drogenlagerung eines anderen Mannes zur Verfügung gestellt. Der Andere sei ein richtiger Dealer.
Der habe auch richtig Druck auf ihn ausgeübt. Hintergrund sei, dass er, der Angeklagte, bei diesem Drogenschulden habe. Dass bei ihm der Stoff gelagert wurde, sollte finanziell auf seine Schulden angerechnet werden. Er selbst habe auf keinen Fall gehandelt.
Die Kammer vernahm eine frühere Nachbarin des Angeklagten. Sie will mehrere Situationen bemerkt haben, in denen der Angeklagte Drogen übergeben haben könnte. Ob das der Kammer für den Beweis des Handels ausreicht, wird der nächste Prozesstag zeigen.