Gladbeck. Am Einkaufszentrum in Rentfort-Nord soll ein Gladbecker einen Bekannten bestohlen haben. War es Raub oder Diebstahl? 19-Jähriger nun vor Gericht.
Die kriminelle Karriere begann früh. 2016 wurde M. D. erstmals verurteilt, wegen schwerer räuberischer Erpressung und diverser Diebstähle. Da war er gerade mal 15 Jahre alt. Zwei weitere Urteile folgten, und auch zur aktuellen Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Gladbeck wurde der jetzt bald 20-Jährige aus der Haft vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Raub und Körperverletzung in zwei Fällen vor.
Der Angeklagte kann sich angeblich nur noch an einen Fall erinnern. Er stand, wie häufig, mit einem Freund am Einkaufszentrum in Rentfort-Nord und trank Alkohol, als ein flüchtiger Bekannter kam, um Pizza zu bestellen. Für die Wartezeit besorgte der 38-Jährige für alle ein paar Fläschchen Kümmerling aus dem Kiosk nebenan. Was dann geschah, ist strittig. Das Opfer sagte als Zeuge aus, als er mit Alkohol-Nachschub zurückkam, sei M. weg gewesen, habe ihm dann aber plötzlich von hinten einen leichten Stoß versetzt, die Börse aus seiner Gesäßtasche gezogen, und beide seien geflüchtet.
Der 19-Jährige behielt die rund 700 Euro und warf die Geldbörse in einen Container
Stimmt so nicht, behauptete der Angeklagte. Die Geldbörse sei dem 38-Jährigen aus der Hosentasche gefallen, er habe sie aufgehoben und sei damit weggelaufen. Diebstahl also, nicht Raub. Sein Freund, gegen den ebenfalls wegen dieser Sache ein Verfahren bevorsteht, sei ihm gefolgt und habe ihn überreden wollen, die Beute zurück zu geben. Er aber habe das Geld, etwa 700 Euro, behalten und die leere Geldbörse in einen Container geworfen. „Ich brauchte Geld für Drogen.“
An die beiden anderen Vorfälle will sich M. wegen seines Alkohol- und Kokainkonsums (nach einer Therapie ist er nach eigenen Angaben clean) nicht erinnern können. Er soll am selben Tag, etwa eine Stunde zuvor, drei junge Leute, die rauchend am Einkaufszentrum standen, angepöbelt, die Frau schwer beleidigt haben. Während des Wortgefechts habe er, so die Anklage und die drei Zeugen, eine Bierflasche nach ihnen geworfen, die ihr Ziel verfehlte, und einem von ihnen einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst.
Ein paar Wochen später soll M. einem Bekannten und dessen Freundin in deren Wohnung grundlos geohrfeigt und den Mann mit einem Baseball-Schläger am Kopf und im Gesicht verletzt haben. Weil diese beiden als Zeugen unentschuldigt nicht erschienen waren, wurde die Verhandlung unterbrochen. Zum Fortsetzungstermin sollen sie polizeilich vorgeführt werden, gab der Vorsitzende Richter Bernd Wedig zu Protokoll.