Gladbeck. Es gingen weniger Verfahren beim Gericht in Gelsenkirchen, das auch für Gladbeck zuständig ist, ein. Betriebsbedingte Kündigungen nahmen zu.
Corona nervt die Menschen mehr und mehr. Auswirkungen der Pandemie haben auch die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter in den fünf Kammern des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts, das auch für Gladbeck zuständig ist, zu spüren bekommen.
Zwar gilt gerade bei Arbeitsschutzverfahren wegen der Dringlichkeit für die streitenden Parteien der Beschleunigungsgrundsatz, doch hat Covid 19 im vergangenen Jahr auch die Gerichte vorübergehend gelähmt. Hatte die Justiz 2019 noch über 2152 Klagen zu entscheiden, sank die Zahl der Eingänge im letzten Jahr auf 1832.
Corona: Die wirtschaftlichen Folgen sind deutlich zu spüren
Im März und April ging vorübergehend nichts mehr. Schutzmaßnahmen wie die Einrichtung von Trennscheiben, Beschränkung auf wenige Sitzplätze, Dauerbelüftung und Maskenschutz garantierten schließlich eine Fortsetzung der Termine. Die effektive Arbeit der Gerichte konnte Corona offensichtlich nicht negativ beeinflussen. 54 Prozent aller Verfahren (58 Prozent im Jahr 2019) konnten in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und drei Monaten abgeschlossen werden. Jeder fünfte Rechtsstreit (2019: 18 Prozent) war spätestens nach sechs Monaten beendet.
Folgen für Beschäftigte
Die Folgen der Pandemie bekam eine Spedition, die Kerosintransporte zum Flughafen durchführte, besonders drastisch zu spüren. Der Flugverkehr erlahmte.
Das hatte Folgen für die Beschäftigten. Von einst 83 Mitarbeitern sind heute noch zehn beschäftigt.
Bei 11 Prozent (8) der Verfahren wurden die Akten im Zeitraum zwischen 7 und 12 Monaten zugeklappt. 33 (27) gerichtliche Auseinandersetzungen waren auch nach über einem Jahr noch nicht beendet. Einen deutlichen Anstieg der Eingänge erlebten die Gerichte in den ersten zwei Monaten dieses Jahres. Im Januar gingen 188 (157) Klagen, im Februar 260 (147) Klagen ein. Die wirtschaftlichen Folgen für Betriebe und die Folgen für die Beschäftigten sind jetzt besonders deutlich zu spüren. „Betriebsbedingte Kündigungen“, sagt Direktorin Renate Schreckling-Kreuz, „haben vor allem im Friseurhandwerk, in Handel und Hotelgewerbe zugenommen.“
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Sorgen bereitet der Richterin die Lockerung im Insolvenzrecht. Vor allem bei Personaldienstleistern sei festzustellen, dass Mitarbeiter über mehrere Monate ohne Geld arbeiteten, zum Teil bei Abbrucharbeiten mit Asbestrückständen nicht geschützt seien. Betroffen sind meistens Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Mitunter würden Unternehmen nach der Insolvenz unter gleichem Namen eine neue Gesellschaft eröffnen.
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Das gleiche Muster stellt die Direktorin ebenfalls im Bereich einiger Pflegedienste fest. Auch dort würden Mitarbeiter einige Monate lang nicht bezahlt, dann gekündigt und das Arbeitsverhältnis unkorrekt abgerechnet. Andere wiederum zahlten die Prämien nicht an ihre Mitarbeiter.
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Das gesundheitliche Fazit der Direktorin in eigener Sache klingt positiv: „Wir haben keine Erkrankung im Personal, die Mannschaft ist an Bord.“ Allerdings schielt die Richterin ein wenig neidisch auf die elektronischen Arbeitsmöglichkeiten der benachbarten Sozialgerichte. Die Kolleginnen und Kollegen schieben auf großen Rollwagen Bildschirme, Kameras und Laptops von Saal zu Saal. Bis zu den ersten Videoverhandlungen beim Arbeitsgericht wird’s noch etwas dauern.