Gladbeck. Kreis Recklinghausen ermöglicht Laden-Öffnung für Kunden mit negativem Corona-Testergebnis. Landrat Klimpel appelliert: Weiter an Regeln halten.

Der Kreis Recklinghausen hat ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung des Landes, die bei einer Wocheninzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vorsieht, eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Dadurch ist es auch in Gladbeck möglich, so heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Kreisverwaltung, dass ab Montag, 29. März, die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können. Voraussetzung sei jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird: Statt einer Schließung sollen Tests die notwendige Sicherheit bieten. Das NRW-Gesundheitsministerium habe am Samstag sein Einvernehmen mit der Allgemeinverfügung des Kreises erklärt, heißt es.

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Im Kreis Recklinghausen gibt es mehr als 200 Teststellen

„Im Kreis Recklinghausen haben wir innerhalb kürzester Zeit ein breites und flächendeckendes Angebot für Schnelltests aufbauen können. Mittlerweile sind mehr als 200 Teststellen zugelassen. Nur dadurch ist es möglich, dass wir auf die Testoption setzen können statt die Notbremse zu ziehen, die vor allem dem Einzelhandel und die Dienstleistern erneut zur Schließung gezwungen hätte“, sagt Landrat Bodo Klimpel. Er bedankt sich ausdrücklich bei Apotheken, Ärzten, privaten Anbietern und den Hilfsorganisationen „für die Unterstützung und das große Engagement.“

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Ab Montag seien somit der Betrieb von Kulturstätten wie Museen, der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. Der Test dürfe nicht älter als 24 Stunden sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und ähnliches seien von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Frisöre. Sie alle bleiben wie bisher geöffnet.

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Ausnahmeregelungen für Kontakte gibt es für die Osterfeiertage

Die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung treten am Montag ebenfalls in Kraft. Es gilt dann im Kreisgebiet erneut eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Es dürfen sich maximal ein Hausstand plus eine weitere Person treffen - ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Eine weitere Ausnahmeregelung hat das Land für die Ostertage festgesetzt: Vom 1. bis 5. April sind auch bei einer Inzidenz über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zulässig.

„Es kommt also weiterhin auf jeden einzelnen an. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regelungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten“, appelliert Landrat Klimpel.