Gladbeck. Der Rechtsstreit zwischen einem Abteilungsleiter und der Gladbecker Glamatronic ging um angeordnete Kurzarbeit. So viel Geld zahlt nun die Firma.
Die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen Glamatronic Schweiß- und Anlagentechnik und Michael S. endete mit einem Vergleich. Der als Abteilungsleiter Elektro beschäftige Industriemeister scheidet zum 30. Juni 2021 aus dem Unternehmen aus. Der Mann, der seit 12 Jahren in dem Unternehmen tätig ist, hatte dagegen geklagt, in Kurzarbeit gehen zu müssen.
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Sein Argument: Es sei genügend Arbeit vorhanden gewesen. Zunächst hatte S. auch den Antrag seines Arbeitgebers auf Kurzarbeit unterschrieben, später jedoch widersprochen. Sieben Monate befand sich Michael S. bis Ende Februar in 100 Prozent Kurzarbeit. Geschäftsführer Dr. Philipp Schütte widerspricht den Darstellungen des Mitarbeiters, es sei genügend Arbeit vorhanden gewesen. Noch heute, so versichert er vor Gericht, sei man auf Kurzarbeit angewiesen, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können.
Unternehmen habe die Folgen der Pandemie besonders zu spüren bekommen
Geschäftspartner des Gladbecker Schweißanlagenbauers sitzen vor allem im Ausland. Die Folgen der Pandemie habe das Unternehmen daher besonders zu spüren bekommen. Eine wirtschaftliche Zukunft sei nur mit Hilfe der Kurzarbeit garantiert, erklärte der Geschäftsführer. Ziel des Unternehmens sei es, die Krise zu überdauern und alle Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Das sei bisher auch gelungen.
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Michael S. hatte im Verlauf des Rechtsstreits auch erwähnt, eventuell im April in Rente gehen zu wollen. So stützte sich das Gericht vor einer möglichen Urteilsfindung auch auf diese Äußerung des Klägers. Es schlug den Parteien mit seinem Vergleichsvorschlag eine gütliche Einigung vor. So könnte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni bei sofortiger Freistellung des Klägers enden. Ab März sollte der Arbeitgeber das Gehalt für seinen Mitarbeiter normal abrechnen. Als Abfindung schlug die Vorsitzende 15.000 Euro vor, quasi als Bruttodifferenz zwischen normalem Gehalt und Kurzarbeitergeld.
Die vorgeschlagene Freistellung störte den Firmenchef
Geschäftsführer Dr. Schütte, der Bereitschaft zum Vorschlag des Gerichts signalisierte, störte aber die Freistellung. Bei der Höhe der Abfindungssumme sähe er seinen Mitarbeiter lieber tatsächlich bis zum 30. Juni arbeiten. Schließlich fanden Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lösung, die offensichtlich beiden Parteien zusagte. Der Kläger wird ab sofort freigestellt, verpflichtet sich, noch in dieser Woche einen Rentenantrag zu stellen. Wird der zum 1. Juli bewilligt, reduziert sich die Abfindungssumme auf 12.500 Euro. Michael Selter scheidet ohne weitere Zahlungsansprüche aus dem Unternehmen aus: mit der ausdrücklichen Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Trennung aus betrieblichen Gründen erfolgt.