Gladbeck. Es dauert mindestens zwei bis drei Jahre, bis ein Bebauungsplan von der Idee bis zum Inkrafttreten fertig ist. Gladbeck hat 177 Bebauungspläne.

Der Bebauungsplan Nr. 82 „Arbeitersiedlung Rentfort B“, den Anwohner – durch die „Schwarzbau-Affäre Roland“ in den Fokus gerückt – gern geändert hätten, ist nur einer von 177 Bebauungsplänen der Stadt Gladbeck. Man könnte meinen, es gebe damit viele, aber mit den 177 Plänen ist das Gladbecker Stadtgebiet nur etwa gut zur Hälfte abgedeckt. Eingezeichnet im Stadtplan ähneln das Muster der Bebauungspläne einem Flickenteppich – was so aber normal und üblich ist. Zwei bis drei Jahre dauert es in der Regel, bis ein neuer Bebauungsplan rechtskräftig ist. Diese Zeit muss man auch bei B-Plan-Änderungen einkalkulieren.

Ein Bebauungsplan (B-Plan) setzt für Teile des Stadtgebietes städtebauliche Planungs- und Entwicklungsziele im Detail und äußerst präzise fest B-Plan. Nr 82, der 1986 zuletzt geändert wurde und strenge Regeln aufweist. Wie der Grob sind diese Ziele im Flächennutzungsplan vorgegeben, der der Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet ist. Gladbecks derzeitiger Flächennutzungsplan ist seit 1998 wirksam, weist aber inzwischen 20 punktuelle Änderungen oder Ergänzungen auf.

Es gibt drei politisch-verfahrenstechnische Schritte bis der B-Plan steht

So sieht ein Bebauungsplan als Plan aus - hier für das Mehrgenerationenquartier auf dem ehemaligen Sportplatz Dahlmannsweg an der Otto-Hue-Straße auf dem Rosenhügel.
So sieht ein Bebauungsplan als Plan aus - hier für das Mehrgenerationenquartier auf dem ehemaligen Sportplatz Dahlmannsweg an der Otto-Hue-Straße auf dem Rosenhügel. © Wilma

Der B-Plan ist, wenn er fertig und rechtsgültig geworden ist, Basis für Baugenehmigungen. Er legt z.B. fest, ob Wohn-, Gewerbe- oder Mischbebauung möglich ist, nennt die Flächen, die überbaut werden dürfen, legt die Geschosszahl und Höhe der Häuser, aber auch Verkehrsflächen in dem Gebiet fest. Er nennt auch Regelungen, wie die Häuser aussehen dürfen (Baumaterial). Bis ein B-Plan rechtskräftig ist, dauert es rund ein Jahr. Die Verwaltung bereitet das Verfahren vor, das durch Ausschüsse und den Rat geht.

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Das Verfahren beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. Mit ihm wir das Verfahren als solches bekannt gemacht und das Baugebiet festgelegt. Die Stadtplaner umreißen das Vorhaben, die Politik äußert ihre Wünsche. Der Beschluss sorgt dann für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, was durch Aushang oder Anwohnerversammlung erfolgt. Es wird über Ziele und Zwecke der Planung informiert. Auch Behörden und „Träger öffentlicher Belange“ (z.B. Versorgungsunternehmen, aber auch Institutionen etwa im Umweltschutz) werden informiert, können sich äußern. Zum Beispiel prüft die Feuerwehr, ob eine ausreichende Löschwasserversorgung im neuen Baugebiet gegeben ist. Alle Stellungnahmen fließen eventuell in die weitere Planung ein.

Heute sind viele Gutachten und Expertisen um B-Plan nötig

Hier erläutert Architekt Michael Becker des Bebauungsplan für das inzwischen fast fertig Neubaugebiet am Roten Turm in Stadtmitte.
Hier erläutert Architekt Michael Becker des Bebauungsplan für das inzwischen fast fertig Neubaugebiet am Roten Turm in Stadtmitte. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Der nächste Schritt ist der Offenlegungsbeschluss des Planungsausschusses: Die Politik diskutiert den fast fertigen Plan, der dann öffentlich ausgelegt wird. Jeder kann Bedenken und Anregungen anmelden, die abgewogen und gegebenenfalls in den B-Planentwurf eingearbeitet werden. Planungsausschuss und Rat beraten darüber letztlich im dritten Schritt und sorgen mit dem Satzungsbeschluss dafür, dass der B-Plan nach einer Schlussbekanntmachung rechtskräftig wird.

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Für jedes Planverfahren sind heutzutage in der Regel mehrere Gutachten üblich, deren Ergebnisse in die Planung einfließen. Obligatorisch ist zum Beispiel eine Artenschutzprüfung. Auch ein Umweltbericht gehört zu jedem Vollverfahren. Bei Einzelhandelsvorhaben (wie dem im Zweckel mit der Neubebauung des Areals der Willy-Brandt-Schule) sind Gutachten notwendig, die die Verträglichkeit des neuen Vorhabens mit den Zielen der städtischen Einzelhandelsentwicklung überprüfen. Häufig werden Immissionsschutzgutachten erstellt oder Verkehrsgutachten zurate gezogen, ebenso sind Altlastengutachten nötig.

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Es gibt auch ein etwas kürzeres „beschleunigteres Verfahren“

Bebauungspläne in dieser Art gibt es in Gladbeck seit den 60er Jahren (siehe Kasten). Sie können auch aktualisiert und geändert werden. Auch können sie aufgehoben werden. Dann sind ähnliche Verfahren nötig. Mit dem „beschleunigten Verfahren“ können Bebauungspläne schneller Rechtskraft erlangen. Hier fällt die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden weg. Sie kommen dann bei der Offenlegung zu Wort. Dieses Verfahren bringt einige Monate Zeitgewinn.

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Ein weiteres Merkmal ist die Veränderungssperre: Sie wird erlassen, damit nicht mehr nach dem bisherigen B-Plan genehmigt werden muss. Dann muss aber ein neuer B-Plan aufgestellt werden. Übrigens: Gibt es keinen Bebauungsplan, werden Baugenehmigungen innerhalb eines Siedlungsraumes nach § 34 Baugesetzbuch bearbeitet, in Außenbereichen nach § 35 Baugesetzbuch. In beiden Fällen sollte sich ein Bauvorhaben nach der vorhandenen Bebauung richten.

Erster Bebauungsplan stammt von 1961

Gladbecks B-Plan Nr. 1a hat 1961 Rechtskraft erlangt und umfasst das Gebiet zwischen Hochstraße, Horster Straße, Friedrichstraße und Goethestraße in der Innenstadt. Mit ihm wurde die Grundlage für die damalige Umgestaltung der Innenstadt gelegt (Rückversetzung Häuser Horster Straße, Verlängerung Lambertistraße, Rückbau Schenkendiek und Timmerhof).

„Besondere“ Pläne sind die Pläne Nr. 33 (Bahnhof West – Grundlage für komplette Umgestaltung des Bereichs u. a. mit der Europabrücke), Nr. 34 (Neuer Stadtteil Rentfort-Nord), Nr. 35 (Goetheplatz) oder 112 (Anbindung Gewerbepark Brauck, Abfahrtsohr der A2). Von der überplanten Fläche her am größten ist der Plan Nr. 166 (Mottbruchhalde) mit etwa 107 Hektar.

Wie sich die Anforderungen an einen B-Plan im Laufe der Zeit ändern zeigt deren Umfang: Die Begründung des Plans Nr. 1a aus 1961 (radikaler Umbau City-Kern) umfasst inhaltlich drei Seiten, die des Nr. 166 aus 2019 (Mottbruch) 85 Seiten – ohne Gutachten oder Stellungnahmen.