Gladbeck. Die Stadt Gladbeck sucht Menschen mit kreativen Ideen für leerstehende Läden. Finanzielle Unterstützung bietet das „Sofortprogramm Innenstadt“.
Leerstände in der Gladbecker Innenstadt kreativ nutzen. Dieses Ziel wird mit dem „Sofortprogramm Innenstadt“ verfolgt. Für Ladenlokale, die nicht vermietet sind, soll eine passende Nachnutzung gefunden werden.
Das Förderprogramm „Innenstadt“ läuft bis Ende 2023
Ab sofort können sich Bürger, die an einer Anmietung Interesse haben, mit ihren Ideen bei der Stadt Gladbeck melden. Das Programm läuft bis Ende 2023. Eine Frist für Bewerbungen gibt es innerhalb dieser Laufzeit nicht. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2020 ein Sofortprogramm für die Innenstädte und Zentren herausgebracht, um der Verödung von Stadtkernen vorzubeugen. Die Stadt Gladbeck hat sich mit einem detaillierten Konzept um diese Fördermittel beworben und für die Innenstadt eine Bewilligung für Zuschüsse in Höhe von rund 235.000 Euro erhalten.
In einem ersten Schritt wurden Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien mit Leerständen von der städtischen Wirtschaftsförderung über das Programm informiert. Die Bereitschaft zur Beteiligung ist groß, so die Stadt. Erste Gespräche zwischen Wirtschaftsförderung, Vermietern und möglichen Mietern hat es schon gegeben. Mit der Förderung kann die Stadt Gladbeck leerstehende Ladenlokale unter vergünstigten Mietkonditionen anmieten und sie an potenzielle Nutzerinnen und Nutzer weitervermieten. Diese können ihre Geschäftsidee so mit geringerem wirtschaftlichen Risiko in der Innenstadt ausprobieren.
Die Nachnutzungen sollen sich im besten Fall langfristig etablieren
In einer zweijährigen Probephase sollen sich die Nachnutzungen im besten Fall langfristig etablieren. Neben Einzelhandel oder Handwerk ist eine Weitervermietung für frequenzbringende Angebote – etwa kreative und kulturwirtschaftliche Nutzungen, gastronomische und soziale Projekte, Bildungsangebote und Kinderbetreuung, Start-ups oder ganz neue Konzepte – ausdrücklich denkbar.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen, die ein leerstehendes Ladenlokal erfüllen muss, sowie zu den Voraussetzungen für eine Förderung gibt es unter www.gladbeck.de/sofortprogramm sowie bei Xhenita Mehmeti per E-Mail an xhenita.mehmeti@stadt-gladbeck.de oder unter Tel. 02043 / 99-2398.