Gladbeck. Fast alle öffentlichen Verhandlungen werden derzeit verschoben. Auch Mitarbeiter der Verwaltung waren mit dem Coronavirus infiziert.

Zum zweiten Mal seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat das AmtsgerichtGladbeck seine Arbeit mit Publikumsverkehr deutlich heruntergefahren. Fast alle terminierten Strafverhandlungen, Zivil- und Familiensachen sind seit der Verschärfung des Lockdowns aufgehoben worden.

„Auch wir müssen alles, was möglich ist, tun, damit die hohen Inzidenzwerte in Gladbeck sinken“, sagte Amtsgerichtsdirektor Bernd Wedig auf Anfrage. Zwar hat man im Gerichtsgebäude schon vor Monaten Vorkehrungen getroffen, um Infektionen möglichst zu verhindern: Es gilt selbstverständlich Maskenpflicht und „Einbahnstraßenregelung“, die Mitarbeiter arbeiten in Einzelzimmern, Besucher müssen ihre Daten hinterlassen, in den Verhandlungsräumen trennen Plexiglasscheiben die Verfahrensbeteiligten.

Gladbeck: Das Virus hat im Dezember fast die komplette Verwaltung des Amtsgerichts lahmgelegt

Aber dennoch: Zeugen warten gemeinsam auf dem Flur, bis sie ihre Aussage machen, manche reisen mit dem öffentlichen Nahverkehr an, und selbst im großen Verhandlungssaal wird es manchmal unangenehm eng: Richter und zwei Schöffen, Staatsanwalt, ein Angeklagter oder mehrere mit ihren Verteidigern, eventuell noch Gutachter, Dolmetscher und Zuschauer. Da wird es schon schwierig mit den Abständen.

"Bei den Zivilsachen lässt sich vieles schriftlich erledigen"

„Das können wir in der aktuellen Situation nicht verantworten“, sagt der Amtsgerichtsdirektor. Dringende Angelegenheiten werden natürlich erledigt. Einstweilige Anordnungen beispielsweise, Entscheidungen, ob Kinder in Obhut genommen oder psychisch Kranke in der geschlossenen Abteilung einer Klinik untergebracht werden müssen, dulden keinen Aufschub. „Bei den Zivilsachen lässt sich vieles schriftlich erledigen, bei Strafverfahren selbstverständlich nicht“, so Wedig. Deshalb ruht auch dieser Bereich nicht komplett. Der Haftrichter muss entscheiden, ob ein Festgenommener in Untersuchungshaft muss, sitzt er dort, muss ein Prozess zeitnah stattfinden, weil der Beschuldigte nach spätestens sechs Monaten wieder entlassen werden müsste.

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Eigentlich sollte der Betrieb im Amtsgericht Anfang Februar wieder hochgefahren werden, nach der aktuellen Verlängerung des Lockdowns steht das allerdings wieder in Frage – der „Berg“ der verschobenen Verhandlungen könnte weiter wachsen. Bernd Wedig: „Es wird sicher problematisch, Termine zu finden. Rechtsanwälte müssen schließlich auch zu anderen Gerichten.“ Trotzdem empfiehlt er seinen Richterkollegen, die diese Entscheidungen eigenständig treffen können, auf öffentliche Verhandlungen zunächst weiter zu verzichten. Denn welche Folgen uneingeschränkter Besucherzugang haben kann, hat er hautnah erlebt: Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und obwohl sich Mitarbeiter- und Öffentlichkeitsbereich recht gut trennen lassen, hat das Virus im Dezember fast die komplette Verwaltung des Amtsgerichts lahmgelegt.

Appell: Überprüfen, ob ein direkter Kontakt vermeidbar ist

„Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten zu prüfen, ob für ihre Anliegen beim Amtsgericht Gladbeck ein Besuch vor Ort oder ein direkter Kontakt notwendig ist“, heißt es auf der Internetseite des Gerichts. Vieles lasse sich auch per Telefon, Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich

Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich, und zwar unter der zentralen Rufnummer unter 02043 697-0 oder der Durchwahl-Nummer der betreffenden Abteilung.

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