Gladbeck. Im Kreis Recklinghausen und somit auch in Gladbeck gilt ab Dienstag der 15-Kilometer-Radius. Es gibt aber noch Unklarheiten und Kritik.

Der Kreis Recklinghausen ist einer von vier Kreisen in NRW, in dem seit Dienstag die 15-Kilometer-Regel gilt - und somit auch in Gladbeck. Grund sind die sehr hohen Inzidenzwerte. In Gladbeck sank der Wert zwar von 407,4 am Montag auf 366,4 am Dienstag. Dennoch bleiben die Zahlen sehr hoch. Auch im Kreis bleibt die Inzidenz am Dienstag über 200, bei 210,9. Darum hat das Land NRW nun die 15-Kilometer-Regel angeordnet - auf Bitten der Bürgermeister des Kreises und des Landrats. Dabei gibt es allerdings noch einige offene Fragen - und Kritik. Etwa von Landtagsabgeordneten Michael Hübner an privaten Feiern von Migranten.

Unklar etwa war zunächst, welcher Ausgangsort wirklich für die Regel gilt. Ist es der eigene Wohnort, oder ist es die Kreisgrenze? Das Land NRW bleibt dazu in einer ersten Mitteilung vage. Dazu teilt es mit: "Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt." Das lässt Raum für Spekulationen. Auch beim Kreis Recklinghausen wirft das Fragen auf. "Auch unsere Juristen waren sich ob der Formulierung nicht einig", so Kreissprecherin Svenja Küchmeister auf Anfrage.

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In die Nachbarstädte darf nur fahren, wer sich nicht weiter als 15 Kilometer vom Wohnort entfernt

Auf Nachfrage der WAZ beim zuständigen Gesundheitsministerium wird deutlich: Innerhalb des Kreises dürfen sich Bürger frei bewegen. Wer den Kreis verlässt, für den gilt die 15-Kilometer-Regel, sie wird dann ab dem Wohnort gerechnet. Das bedeutet: In die Nachbarstädte darf nur fahren, wer sich dafür nicht weiter als die 15 Kilometer von seinem eigenen Wohnort entfernt. Ziel der Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Städte zu „exportieren”, so das Land NRW.

Die gleiche Regel gilt auch für diejenigen, die in "Hotspots" von außerhalb fahren möchten: Wer in den Kreis fahren möchte, kann dies nur tun, wenn er dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlässt.

Kreisverwaltung hofft, dass der Appell fruchtet

Ob diese Maßnahme, die die einzige in der neuen Corona-Regionalverordnung für Hotspots ist, ausreicht, sei abzuwarten. "Wir hoffen, dass der Appell, der dahinter steckt, nämlich zu Hause zu bleiben, fruchtet. Und dass wir uns bald wieder über niedrigere Inzidenzen freuen können", so Svenja Küchmeister. Derzeit helfe nur, zu Hause zu bleiben und vielleicht mal vor der Tür einen Spaziergang zu unternehmen. "Das kann immens dazu beitragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen."

Die 15-Kilometer-Regel greift auch deshalb, da es sich im Kreis Recklinghausen um ein erhöhtes und diffuses Infektionsgeschehen handele. Weder Kreis noch Stadt nennen konkrete Gründe für die hohen Inzidenzen. Einzig eine vermehrte Ansteckung im privaten Bereich werde beobachtet, zuletzt auch über die Weihnachtstage und Silvester.

MdL Michael Hübner: "Wir müssen an private Feiern ran"

Kritik an der neuen Regel kommt von SPD-Landtagsabgeordnetem Michael Hübner. Er ist vielmehr der Meinung, verstärkt das Infektionsgeschehen im privaten Umfeld anzugehen. "Wir müssen an private Feiern ran. Die dürfen nicht mehr stattfinden", fordert er. Veranstaltet würden sie "von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie treiben die Corona-Zahlen nach oben."

Schulen sind aufgrund der Schließungen in den vergangenen Tagen außen vor, Fälle gibt es aber immer wieder in Seniorenheimen. Auch in Unternehmen oder Großbetrieben sei kein erhöhtes Infektionsgeschehen auszumachen, so Kreissprecherin Küchmeister. "Das bedeutet aber nicht, dass Infektionen nicht am Arbeitsplatz weitergegeben werden." Es gebe aber in keinem Betrieb Auffälligkeiten. "Sonst hätten wir eine Stellschraube, an der wir drehen könnten."

Kritik an der Informationspolitik von Land, Kreis und Stadt

"Wir brauchen in dieser Phase Sicherheit und Orientierung. Mit dieser Verordnung, die abends um 22 Uhr veröffentlicht wird und zwei Stunden später gelten soll, geschieht das nicht", so MdL Hübner. Er kritisiert auch Landrat Bodo Klimpel sowie die Bürgermeister im Kreis, darunter Gladbecks Bürgermeisterin Bettina Weist. "Sie haben um die Regelung für den Kreis beim Land gebeten." Er kritisiert deren Informationspolitik. "Dann sollen sie das doch auch so sagen. Jetzt sieht es so aus, als ob das Land von sich aus die Regelung macht und die Bürgermeister im Kreis sowie der Landrat damit nichts zu tun haben."

Küchmeister: "Wir mussten Maßnahmen ergreifen, die Zahlen sind zu hoch. Es war Wunsch der Bürgermeister im Kreis, eine einheitliche Regelung zu haben. Es war klar, dass damit die 15-Kilometer-Regel kommen wird." Dass das Land die Regel so kurzfristig umgesetzt habe, stelle auch die Stadt Gladbeck vor Herausforderungen, so Stadtsprecher David Hennig. Für die Kontrollen der neuen Regel sollen schließlich die Ordnungsämter der Städte zuständig sein. Verstöße sollen mit Geldbußen bestraft werden. Laut Land können das bis zu 25.000 Euro sein.

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