Gladbeck. Ab Montag herrscht nur noch Notbetrieb in den Einrichtungen. Kita- und OGS-Gebühren im Januar sollen erlassen werden.

Die Stadtverwaltung Gladbeck weist darauf hin, dass Kinder mit Betreuungsbedarf auch ab Montag in den städtischen Einrichtungen willkommen sind. Das Land NRW hat beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen im verlängerten Lockdown mit eingeschränktem Pandemiebetrieb grundsätzlich geöffnet bleiben. Damit verbunden ist jedoch der dringende Appell, dass Eltern ihre Kinder möglichst zu Hause betreuen sollen.

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Ob Eltern ihre Kinder in die Kita bringen, entscheiden sie eigenverantwortlich. „Wenn Eltern eine Betreuung in Anspruch nehmen müssen, steht ihnen das
Angebot natürlich zur Verfügung“, so Sozialdezernent Rainer Weichelt. Dies sei wichtig, um den Eltern und Familien in dieser schwierigen Zeit größtmögliche Planbarkeit, Unterstützung und Sicherheit zu bieten.

Betreuungsumfang kann um zehn Stunden reduziert werden

Um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen jedoch umsetzen zu können, kann der Betreuungsumfang in den Einrichtungen für jedes Kind um zehn Stunden pro Woche eingeschränkt werden. „Dies ist erforderlich, damit die Kitas Gruppen mit dem eingesetzten Personal voneinander getrennt betreuen können“, erklärt Weichelt.

Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen inzwischen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen.

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