Gladbeck. Bund und Land wollen in Hotspot-Regionen den Bewegungsradius der Menschen beschränken. Warum das auch auf Gladbecker zutreffen könnte.
Bund und Länder haben sich am Dienstag darauf geeinigt, die Corona-Maßnahmen weiter zu verschärfen. Dazu zählt auch eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer in Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz von über 200. Sie könnte auch Gladbeck treffen.
Für Maßnahmen zählte bislang immer die Inzidenz des Kreises Recklinghausen, zu dem Gladbeck gehört. Am Mittwoch lag der Wert dort zwar bei 160,4, also noch etwas von der 200er-Marke entfernt, in Gladbeck lag die 7-Tage-Inzidenz bei 182,5. Aber: Das könnte sich bald ändern. Denn der Wert war über die Weihnachtstage und Silvester auch darum zurückgegangen, weil weniger getestet wurde. Es ist wahrscheinlich, dass die Zahlen in der kommenden Zeit wieder steigen werden.
Krisenstab im Kreis Recklinghausen rechnet mit steigenden Zahlen
Davon geht auch der Kreis Recklinghausen aus. "Der Krisenstab rechnet damit, dass sich zum Ende dieser Woche oder mit Beginn der kommenden Woche die Zahlen wieder auf einem aussagekräftigen Niveau einpendeln werden", so Lena Heimers, Sprecherin der Kreisverwaltung Recklinghausen.
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Eine zeitliche Verzögerung gebe es nicht nur wegen der rückläufigen Tests über die Feiertage, sondern auch, weil sich viele vor Weihnachten einem Schnelltest unterzogen haben. Bei einem positiven Ergebnis folgte ein PCR-Test, dessen Ergebnisse nun noch in die Statistik einfließen könnten.
Bei der 15-Kilometer-Regel sind noch viele Fragen offen
Der Krisenstab hat am Mittwochmorgen getagt, auch die 15-Kilometer-Regel war dort Thema. "Wir warten nun allerdings noch auf die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes. Für uns sind noch viele Fragen offen", so Heimers. Dazu zählt etwa die Frage, ob es für den Kreis ein Muss oder eine Option ist, die Einschränkung zu verhängen. Auch weitere Details seien noch nicht geklärt. "Gilt wirklich die kreisweite Inzidenz, oder doch nur die der einzelnen Städte, da es sich ja jetzt um die Entfernung vom jeweiligen Wohnort dreht?"
Auch wie die Maßnahme kontrolliert werden soll, ist noch unklar. "Wir hoffen, dass das Land eine klare Regel vorgibt", sagt Heimers. Bisher sind für die Kontrollen die städtischen Ordnungsämter zuständig. Ob und welche Rolle auch die Polizei spielen wird, das will der Kreis nun abwarten.
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