Berlin. Der Lockdown wird bis Ende Januar fortgesetzt. Bund und Länder haben sich auf strengere Bewegungs- und Kontakteinschränkungen geeinigt.
- Bund und Länder haben die Corona-Regeln noch einmal verschärft
- Der Lockdown wurde außerdem zunächst bis Ende Januar verlängert
- Welche Regeln jetzt gelten, erklären wir Ihnen hier
Deutschland wird noch bis Ende Januar im harten Lockdown verharren. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beim Corona-Gipfel am Dienstag beschlossen.
Der Lockdown wurde allerdings noch an zwei wichtigen Stellen verschärft: Private Treffen sind in den kommenden Wochen nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person möglich. Und: In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen sich Bürger nur noch 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen und die Regelungen für die Zeit ab 1. Februar beschließen. Die neuen Regeln gelten ab dem 11. Januar. In einigen Bundesländern werden sie bereits ab diesem Sonntag (10. Januar) umgesetzt.
- Das Virus bleibt: Neue Corona-Variante – Sorgt KP.2 für eine Sommerwelle?
- AstraZeneca: Corona-Impfstoff in der EU nicht mehr zugelassen – die Gründe
- Nach Corona: Diese Viren könnten eine neue Pandemie auslösen
- Studie: Depressionen möglich? Corona attackiert die Glückshormone im Gehirn
- Jugendliche: Was eine verfrühte Pubertät mit der Corona-Pandemie zu tun hat
Corona-Gipfel mit Merkel: Streit gab es um Bewegungsfreiheit
Darum gab es Streit: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer ab dem Wohnort zu begrenzen. Das Kanzleramt wollte dies erst für alle Kreise mit einer Inzidenz von 100 festlegen.
Die Regelung, auf die sich geeinigt wurde, beträfe aktuell 68 Landkreise in Deutschland. Ausnahmen von der Radiusbeschränkung soll es nur im Falle eines triftigen Grundes geben. Die Umsetzung der Maßnahme obliegt den Ländern.
Tagestouristische Ausflüge stellen laut Beschluss explizit keinen triftigen Grund dar. Merkel hat hier vor allem die Bilder aus den Mittelgebirgen im Blick: „Sie wissen, was in einigen Regionen los war, als es jetzt geschneit hatte.“ Lesen Sie auch: Corona-Hotspots: Das sind die Risikogebiete in Deutschland
Lockdown: Kitas und Schulen bleiben weiter geschlossen
Die Regelung für Schulen und Kitas mit Schließungen beziehungsweise ausgesetzter Präsenzpflicht soll im Grundsatz bis Ende Januar verlängert werden. „Wir wissen, dass das eine harte Entscheidung ist“, sagte Merkel.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder argumentierte hier vor allem mit der neuen, hochinfektiösen Virusmutante und der Sorge von Experten, dass sich die Varianten gerade unter Jüngeren schnell verbreitet: „Schule und Kita können hier eine zentrale Rolle spielen“, so der CSU-Politiker. Mehr dazu: Corona: Schulen und Kitas bleiben weiter im Lockdown
Geschlossene Schulen und Kitas – Kinderkrankengeld wird erweitert
Um berufstätige Eltern mit Kindern unter 12 Jahren zu entlasten, will der Bund das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewähren. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch interessant: Infektiologe Reinhard Berner: "Kinder sind nicht Treiber der Pandemie”
„Das reicht für den Januar“, sagte Katharina Queisser, Sprecherin der Bundeselternvertretung der Kinder in Kitas (Bevki) dieser Redaktion. Der Druck auf den Familien bleibe dennoch hoch.
Lesen Sie auch: Corona-Regeln - Strenge Kontaktbeschränkungen auch für Kinder
Lockdown: Arbeitgeber sollen Home-Office-Möglichkeiten schaffen
Um die Pandemie weiter einzudämmen appellierten die Politiker erneut an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie werden "dringend gebeten großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz 'Wir bleiben zuhause' umsetzen zu können".
Betriebskantinen sollen dem Beschluss zufolge geschlossen werden, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen würden. Zulässig bleibe lediglich die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort sei untersagt.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt begrüßte die zusätzlichen harten Maßnahmen grundsätzlich – kritisierte aber die Schwerpunkte: "Dass die harte Einschränkung privater Kontakte geregelt wird, aber die Kontakte am Arbeitsplatz nur mit einem kurzen Appell behandelt werden, ist völlig unverständlich", so Göring-Eckardt. "Es muss mehr getan werden, um den Schutz der Menschen am Arbeitsplatz zu erhöhen, und wo immer es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen."
Lesen Sie auch: Merkel nach Corona-Gipfel: "Kontakte weiter beschränken"
- Medizinprodukte: Corona-Test abgelaufen – Kann man ihn noch benutzen?
- Richtiges Verhalten: Corona-positiv ohne Symptome – Kann ich arbeiten gehen?
- Infektion: Corona-Test ist positiv? Das müssen Sie jetzt tun
Weitere Beschlüsse des Corona-Gipfels:
Daneben wurden noch weitere Beschlüsse getroffen:
- Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die bei einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Der Test muss binnen 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach der Einreise vorgenommen werden.
- Um die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gleichzeitig vor Covid-19 und vor Vereinsamung zu schützen, wollen Bund und Länder dabei helfen, genügend Freiwillige in diese Einrichtungen zu entsenden, um Personal und Besucher auf das Coronavirus zu testen. Dafür wollen Bund und Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Helfer vorübergehend anzuwerben.
- Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen sich impfen lassen können.
- Erste reguläre Auszahlungen der bis Ende Juni laufenden Überbrückungshilfe III sollen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Bund und Länder wollen hier so schnell wie möglich Anträge bearbeiten.
Auch interessant: Corona: Biontech-Gründer über die Impfstoffproduktion
Darüber hinaus gelten in Deutschland nach wie vor folgende Corona-Maßnahmen im Lockdown:
- Gastronomie und Kultureinrichtungen müssen geschlossen bleiben, Veranstaltungen sind untersagt.
- Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken dürfen weiter öffnen.
Lesen Sie auch: Corona-Lockdown: Wann dürfen Friseure wieder öffnen?
Wann wieder gelockert werden kann, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz ab. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bleibt, die Zahl der Neuinfektionen auf unter 50 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen zu senken. Dann wären die Gesundheitsämter wieder in der Lage, die Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen. Die Inzidenz betrug am Mittwoch laut Robert Koch-Institut bundesweit 127,3.
Am 25. Januar, also vor Ende der mutmaßlichen Lockdown-Verlängerung, wollen sich die Ministerpräsidenten erneut beraten.
(mit jule/mir/tm/jos/dpa/afp)