Gladbeck. Das Gericht hat einer Gladbeckerin zu ihrer Beschwerde über Lärmbelastung auf der B224 Recht gegeben. Die Stadt soll dazu Maßnahmen treffen.
Ratsherr Franz Kruse von der Gladbecker Partei Die Linke begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zu einer Anwohnerbeschwerde über zu hohe Lärmbelastung an der B224. Drei Jahre, „nachdem Anwohner der B224 aus der Brokampsiedlung die Stadt verklagt haben, weil die untätig gegen den Lärm der B224 geblieben war“, habe das Verwaltungsgericht der Stadt nun aufgegeben, „die Anwohner gegen den Lärm zu schützen“.
Seit „vielen, vielen Jahren“ sei die Stadt „mit der Ausrede, dass sie nicht zuständig wäre und deswegen nichts tun dürfe, untätig geblieben“, sagt B224-Anwohner Kruse. Nun, nachdem das Gericht entschieden habe, müsse die Stadt etwas tun. „Und siehe da, sie ist doch zuständig; zum Beispiel für die Anordnung von Tempo 50, was die Anwohner schon seit Langem fordern“, kritisiert der Ratsherr weiter.
Man frage sich, was die bisherigen Beteuerungen der Stadt wert waren
Da frage man sich, „was die bisherigen städtischen Beteuerungen, man würde ja alles versuchen um die Verhältnisse auf der B224 zu verbessern, aber man dürfe es halt nicht, überhaupt Wert waren“. Wer „falsche Behauptungen“ aufstelle und sogar „gut gemeinte politische Beschlüsse oder Resolutionen gegen die Zustände auf der Bundesstraße mit falschen Argumenten torpediert“, der wolle „gar keine besseren Verhältnisse auf dieser Krampfader des Verkehrs in Gladbeck“, so Kruses Annahme.
Dank der Zivilcourage der klagenden Anwohner sei nun eine neue Chance eröffnet, sagt der Linke Ratsherr und Gegner des A52-Autobahnausbaus abschließend, „auch auf anderen Streckenabschnitten der B224 mehr für den Gesundheitsschutz und die Lebensqualität der Anlieger zu tun und so den Ausbau zur Autobahn unnötig zu machen“.