Gladbeck. Die Stadt Gladbeck will verschiedene Varianten eines Tempolimits prüfen. Lärmschutzüberlegungen sollen die gesamte B224 im Stadtgebiet betreffen.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Sachen Lärmschutz für die Brokamp-Siedlung will die Stadtverwaltung Gladbeck jetzt „schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen“.
Auch interessant
In ihrer Pressemitteilung verweist die Stadt darauf, dass das Gericht im Entscheid klar machte, dass sich die Verwaltung mit dem Thema Lärmschutz für die Brokamp-Siedlung zu beschäftigen habe - „und dabei ausdrücklich Geschwindigkeitsbeschränkungen als eine Möglichkeit genannt“. Ein sofortiges Tempolimit sei jedoch nicht verhängt worden.
Die Situation für die Anwohner soll kurzfristig verbessert werden
Geklagt hatten drei Anwohner. Obwohl die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts noch nicht vorliege, wolle die Stadt Gladbeck jetzt schon Schritte einleiten, „um die Situation für die Anwohner kurzfristig zu verbessern“. Bürgermeister Ulrich Roland will sich dazu an Regierungspräsidentin Dorothee Feller wenden und um Unterstützung der Bezirksregierung bitten. Bislang hätten „sowohl die Bezirksregierung als auch StraßenNRW Tempolimits zur Lärmreduzierung nicht mitgetragen“, so die Stadtspitze.
Auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung werde die Stadt Gladbeck nun „verschiedene Varianten eines Tempolimits prüfen, wie sich eine Lärmreduzierung am besten realisieren lässt“. Damit rücke unter anderem das Thema Schadstoffbelastung noch einmal in den Mittelpunkt, „da eine Anordnung von Tempo 50 eventuell negative Auswirkungen auf die Luftqualität haben kann“.
Die Maßnahmen sollen zum Jahresbeginn 2021 umgesetzt werden
Ziel der Stadt sei es, „die Maßnahmen möglichst zu Jahresbeginn umzusetzen“. Allerdings, so schränkt die Stadt ein, beziehe sich das Urteil „nur auf den Bereich zwischen A2 und Phönixstraße“. Die Verwaltung wolle aber auf Grundlage des Urteils die Aktivitäten weiter fassen und „in einem weiteren Schritt die gesamte Strecke der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet unter Lärmschutzaspekten untersuchen“.