Gladbeck/Gelsenkirchen/Bottrop. Sieg auch in zweiter Instanz: Ehemalige Bergleute auch aus Gladbeck haben gegen ihre Kündigung geklagt. So sieht das zuständige Gericht die Lage.

160 ehemalige Kumpel, darunter auch einige Gladbecker, hatten vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen gegen ihre betriebsbedingte Kündigung durch die RAG zum Ende letzten Jahres geklagt. In erster Instanz hatten sie Recht bekommen. Die Kündigungen waren unwirksam. Jetzt entschied das Landesarbeitsgericht in Hamm über die ersten sechs Klagen, in denen die RAG Berufung gegen die Entscheidungen der Gelsenkirchener Gerichte eingelegt hatte.

Die Landesarbeitsrichter bestätigen die Unwirksamkeit der Kündigungen der RAG

Die Landesarbeitsrichter bestätigten die Unwirksamkeit der Kündigungen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Nach Auffassung des Gerichts sei bei der Anhörung zu den Kündigungen der falsche Betriebsrat eingeschaltet worden. Bei der Stilllegung des Bergbaus handele es sich um eine betriebsübergreifende Maßnahme. Die Stilllegung des Bergwerks Prosper Haniel in Bottrop sei nur als ein Baustein vom Ende des Bergbaus zu sehen. So hätte nicht der lokale, sondern der Gesamtbetriebsrat den Interessenausgleich schließen müssen. Der Massenentlassungsanzeige müsse die Stellungnahme des zuständigen Betriebsrates beigefügt werden.

Das Gericht monierte auch die mangelhafte Sozialauswahl bei der Frage der Kündigung oder der Weiterbeschäftigung im Zusammenhang mit den Ewigkeitsarbeiten. Die RAG muss den Kumpeln jetzt das Gehalt seit Januar 2020 bis heute nachzahlen. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der etwa 120 Kumpel vertritt, ist überzeugt, dass die Kammern in weiteren 140 noch ausstehenden Verfahren ähnlich entscheiden werden.

Ehemalige Kumpel appellieren an die soziale Verantwortung der RAG

Viele der ehemaligen Bergleute pochen darauf, bei Aufräumarbeiten in der Zeche eingesetzt zu werden. Die Arbeit wird zum großen Teil auch von Leiharbeitern erledigt. Die klagenden Bergleute appellieren an die soziale Verantwortung des Unternehmens. Einigen Kollegen fehlten nur noch wenige Tage oder Monate, um in Vorruhestand gehen zu können. „Wir wollen keinen Streit, sondern müssen uns an einen Tisch setzen und Lösungen finden“, meinte ein Kumpel nach der Entscheidung vor Gericht.

Rechtsanwalt Kuhlmann will zusammen mit den Bergleuten eine Petition an den Bundestag richten. So soll eine Härteklausel beschlossen werden, nach der Kumpel noch in den Vorruhestand gehen können und nicht ins Bergfreie fallen.

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