Gelsenkirchen. Hoffnung für Bergmänner aus Gelsenkirchen: Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Bergmannes für unwirksam erklärt. Weitere Prozesse.

Über 160 Klagen von ehemaligen Bergleuten mussten die Richter beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen 2019 entscheiden. Die RAG hatte etwa 250 Kumpeln aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Die Kohlenförderung auf der Zeche Prosper Haniel in Bottrop war Ende 2018 eingestellt worden. Jetzt könnte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf wegweisend für viele Ex-Kumpel sein. Die Richter hatten in der Berufungsverhandlung die Kündigung eines Bergmanns zum Ende des Jahres 2019 für unwirksam erklärt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der über 130 Bergleute vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht vertreten hatte, ist optimistisch, dass das Landesarbeitsgericht in Hamm in den Berufungsfällen seiner Mandanten ähnlich entscheiden dürfte. Im November sind die ersten Verfahren vor dem LAG terminiert.

Urteilsbegründung: Falschen Betriebsrat konsultiert bei Massenentlassung

Das Düsseldorfer Gericht hatte unter anderem angeführt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Massenentlassung den falschen Betriebsrat konsultiert hatte. Es hätte nicht der örtliche, sondern der Gesamtbetriebsrat eingeschaltet werden müssen, sagten die Richter. Der Schließung des Bergwerks habe ein unternehmerisches Gesamtkonzept zugrunde gelegen, das sich über mehrere Betriebe erstrecke.

178 Arbeitnehmern, die über die Anpassung die spätere bergmännische Rente beziehen konnten, hatte die RAG nicht gekündigt. Die Bergleute wurden in den Betrieb verlegt, der heute für die Wasserhaltung von Prosper Haniel zuständig ist.

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Entscheidend für Kuhlmann ist die nicht vorhandene Sozialauswahl. So seien viele seiner Mandanten nicht auf der Liste über den Interessenausgleich aufgetaucht. Viele Kläger in Gelsenkirchen hatten der RAG unter anderem vorgeworfen, die Auswahl, wer bleibt und wer geht, willkürlich getroffen zu haben. Sie vermuteten, dass der Arbeitgeber an bestimmten Mitarbeitern festhalten und andere loswerden wollte. So seien auch Kumpel weiterbeschäftigt worden, die Anpassungsgeld erhielten. Viele der Kläger in Gelsenkirchen sind zu jung, um in den Genuss der Anpassung über maximal fünf Jahre zu kommen, ehe die höhere bergmännische Rente fällig wird. „Für viele Ex-Kumpel ist es besonders schmerzhaft, den Stichtag der Anpassung (31.12.1979) knapp unterschritten und die Kündigung erhalten zu haben“, bedauert Kuhlmann.

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160 Klagen beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen eingegangen in 2019

Die Hammer Richter werden demnächst reihenweise Akten studieren müssen. In 123 Fällen hatten die Kammern in Gelsenkirchen die Kündigungen für unwirksam erklärt. Elf Kumpel hatten ihre Klagen zurückgezogen, zehn verglichen sich mit dem Arbeitgeber.

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160 Klagen ehemaliger Kumpel der Ruhrkohle AG sind im vergangenen Jahr beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen eingegangen. In einem Fall hatte ein technischer Angestellter auch mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung Erfolg. Sollten die Kündigungsschutzklagen auch in Hamm Bestand haben, wird eine hohe Lohn-Nachzahlung auf die RAG zukommen.