Gladbeck. Die Musikschule Gladbeck und die Jugendkunstschule dürfen trotz Corona den Betrieb wieder aufnehmen. Es gelten die Schutzmaßnahmen.

Die städtische Musikschule Gladbeck und die Jugendkunstschule haben ab sofort wieder geöffnet. Möglich macht dies der Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 5. November.

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Dieser lässt die Angebote und Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit sowie musikalische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (musikalischen Unterricht) abweichend von der Corona-Schutzverordnung vom 2. November wieder zu. Auf der Grundlage der aktuellen Verordnung hatte die Stadt Gladbeck zuvor die Angebote der beiden Einrichtungen eingestellt.

Auch nach der Öffnung unterliegen die Angebote den gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Pflicht sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Mindestabstände. Zudem sind die Gruppengrößen auf maximal zehn Teilnehmer beschränkt.

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