Gladbeck. Die neue Coronaschutzverordnung hat auch Auswirkungen auf Gladbeck. Welche Einrichtungen geschlossen sind und was jetzt noch möglich ist.
Die neue Coronaschutzverordnung bringt neben den bereits bestehenden Regeln auch für zahlreiche städtische Einrichtungen und Angebote in Gladbeck weitere Änderungen mit sich. Institutionen wie die Stadthalle, die Jugendkunstschule, das Museum, die Musikschule und die Neue Galerie werden vorerst bis zum 30. November geschlossen.
Auch die Kurse der VHS werden bis zum Ende des Monats abgesagt, lediglich Grundbildungsangebote, die der Integration dienen, sowie nachträgliche Schulabschlüsse samt Prüfungen, bietet die VHS weiterhin an. Archiv und Stadtbücherei können weiterhin genutzt werden.
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Schulsport ist erlaubt, Vereinssport nicht
Die Stadt Gladbeck hat alle Bäder, Sportanlagen und Hallen für den Vereinssport und weitere Nutzungen gesperrt. Sportveranstaltungen und Wettkämpfe werden bis zum 31. Dezember nicht durchgeführt, auch die Vereinsheime bleiben geschlossen. Ausnahme ist der Schulsport, der auf Hallen, Plätzen und in den Bädern weiter stattfinden darf. Auch das Training an den nordrhein-westfälischen Bundes- und Landesstützpunkten ist gestattet.
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Erlaubt ist zudem auch in den kommenden Wochen die Ausübung von Individualsport unter freiem Himmel, für den weiterhin das Stadion in Wittringen (Landesstützpunkt der Leichtathleten) sowie die Marathonbahn zur Verfügung stehen. Zu beachten ist dabei, dass Sport nur mit maximal zwei Personen oder Personen eines Haushaltes betrieben werden darf.
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Maskenpflicht herrscht auch auf den städtischen Spielplätzen
Die städtischen Spielplätze können ebenfalls weiter genutzt werden. Begleitpersonen müssen eine Maske tragen und den Mindestabstandes von 1,5 Metern einhalten, Kinder im Vorschulalter dürfen beim Spielen die Abstände unterschreiten und müssen keine Maske tragen. Die Freizeittreffs können als Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe weiterhin besucht werden, jedoch wird die Besucherzahl auf zehn Personen begrenzt.
Bei Beerdigungen und Trauungen sind höchstens 25 Personen erlaubt, wobei auch hier in städtischen Gebäuden Abstände und Maskenpflicht eingehalten werden müssen. Zudem empfiehlt die Stadtverwaltung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Friedhöfen.