Gladbeck. Ein Angeklagter musste sich vor dem Amtsgericht Gladbeck wegen mehrerer Delikte verantworten. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Geldwäsche.

Über mehrere Monate hat sich ein Paar aus Gladbeck am Konto einer Nachbarin „bedient“. In 19 Fällen landeten per Überweisungen mit gefälschter Unterschrift des 56-jährigen Opfers insgesamt knapp 8000 Euro auf ihren eigenen Konten. Um an die Daten zu gelangen, hatte das betrügerische Paar nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Post aus dem Briefkasten der Nachbarin gestohlen. Die Frau wurde bereits vor einigen Wochen wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstraße mit Bewährung verurteilt. Jetzt stand ihr 41 Jahre alter Lebensgefährte vor Gericht.

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Dirk. L. wurde aus dem Gefängnis vorgeführt, denn etliche Geldstrafen hat der Mann nie beglichen, Bewährungsauflagen nicht erfüllt. Die Folge: Er muss die Strafen absitzen. Jetzt verlängert sich sein Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen um weitere zwei Jahre und drei Monate, verhängt wegen mehrerer Delikte.

Gladbeck: Das Gericht ließ den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs fallen

Den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs ließ das Amtsgericht Gladbeck fallen, denn die Behauptung des Angeklagten, er habe sich um sein Konto kaum gekümmert, keine Kontoauszüge geholt, auch nie einen dieser Überweisungsträger ausgefüllt, konnte nicht widerlegt werden. Allerdings räumte der Hartz-IV-Empfänger ein, dass ihm ungewöhnliche Anschaffungen im gemeinsamen Haushalt aufgefallen seien und seine Partnerin ihn dann eingeweiht habe. Weil auch er von den betrügerischen Einnahmen profitiert hat, verurteilte ihn das Gericht wegen leichtfertiger Geldwäsche.

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Das Amtsgericht in Gladbeck verhandelte gegen einen 41-Jährigen, der bereits einige Straftaten begangen hat.
Das Amtsgericht in Gladbeck verhandelte gegen einen 41-Jährigen, der bereits einige Straftaten begangen hat. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Aber nicht nur deshalb: Schon etliche Male ist der Mann, der keinen Führerschein hat, am Steuer erwischt worden. Jetzt ging es wieder um zwei Fälle. Bei einem dieser Vergehen entdeckte die Polizei außerdem, dass die Kennzeichen falsch, das Auto nicht versichert war und er unter dem Einfluss von Amphetaminen stand. Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte standen außerdem noch auf der Liste der ihm vorgeworfenen Straftaten.

Der Angeklagte beleidigte einen Polizeibeamten

Eine Nachbarin hatte ihn angezeigt, weil er Reifen an ihrem Auto zerstochen haben sollte. Zwei Mal stand deshalb die Polizei vor seiner Tür, beim zweiten Besuch wollten die Beamten ihn in Gewahrsam nehmen. Dagegen setzte er sich zur Wehr. Ob er allerdings tatsächlich der Reifenstecher war, ließ sich nicht nachweisen, weil die Zeugen jetzt vor Gericht zwar aussagten, sie hätten ihn mit einem spitzen Gegenstand am Auto stehen sehen, die Tat selber aber nicht beobachtet.

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Viele Vorstrafen

Das Vorstrafenregister des 41-Jährigen ist lang. 13 Einträge listete der Vorsitzende Richter Markus Bley auf, darunter etliche einschlägige wie Beleidigungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Negativ wirkt sich für den Angeklagten auch aus, dass er mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstieß und seine Bewährungshelferin ihm keine positive Sozialprognose attestierte.

In der Haft hat der Mann, den nach eigenem Bekunden der Tod seiner Mutter im Jahr 2002 aus der Bahn geworden hat, inzwischen mit einer Therapie wegen seines BTM-Konsums begonnen.

Dass der 41-Jährige häufig Beleidigungen von sich gibt, bekam auch ein Polizeibeamter zu spüren, der in einer früheren Verhandlung als Zeuge gegen ihn ausgesagt hatte. „Lügenbaron“ und „Spinner“ nannte ihn der Angeklagte, als sie den Gerichtssaal verließen. Beleidigt hat er auch immer wieder seine Nachbarn. Ob auch Bedrohungen dabei waren, ließ sich nicht belegen.

„Klar hat er uns auch bedroht“, sagte am Rande der Verhandlung die Nachbarin, deren Konto geplündert wurde. Als Zeugin sagte sie aus, der finanzielle Verlust belaste sie bis heute. Ihren Sohn habe sie im Studium nicht mehr unterstützen, ihrer Tochter das Auslandsjahr nicht finanzieren können, Anschaffungen müsse sie zurückstellen. Dass der Angeklagte sie vor dem Urteil um Entschuldigung bat und dabei sogar in Tränen ausbrach, kommentierte sie nach der Verhandlung so: „Tolle schauspielerische Leistung.“

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