Gladbeck. Eine Gladbeckerin (53) musste sich wegen Unterschlagung vor dem Schöffengericht verantworten. Das Urteil lautet: ein Jahr auf Bewährung.
„Das hätte ich mir niemals vorstellen können“, sagte die alte Dame auf dem Zeugenstuhl. Und trotzdem ist es passiert: Die Frau, die sie schon seit deren Geburt kennt und der sie blind vertraute, hat sie um mehr als 24.000 Euro „erleichtert“. Jetzt musste sich Christine H. deshalb vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten.
Die 53-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab. Nach dem Tod ihrer Eltern, die sich um die verwitwete gute Freundin gekümmert hatten, übernahm sie 2015 die Betreuung, bekam auch Vollmacht über die Konten der heute 82-Jährigen. „Sie sollte alle meine Unterlagen bei sich aufbewahren. Ich wollte nichts davon in meiner neuen Wohnung haben. Da kannte ich doch niemanden“, sagte die Seniorin vor Gericht.
Gladbeck: Die Angeklagte zahlte zunächst 6000 Euro auf ihr eigenes Konto ein
Im Juni 2016 bediente sich Christine H. zum ersten Mal. Ihr Opfer hatte ihr 9000 Euro in bar in Verwahrung gegeben – 6000 Euro davon zahlte die Gladbeckerin auf das eigene Konto ein, um das Minus auszugleichen. Es blieb nicht bei dem einen Mal. In vier Fällen vergriff sie sich bis Oktober 2017 an Sparkonten der alten Dame.
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„Das war ein Fehler. Ich hätte mit Frau G. über unsere finanziellen Probleme reden sollen“, sagte die Angeklagte vor Gericht. „Das Geld ist weg“, antwortete sie auf die Frage des Vorsitzenden Richters Markus Bley. „Wir haben davon gelebt und den Kredit für unser Haus bedient.“
Die üblen Machenschaften fielen auf, als die Seniorin 2018 erfuhr, dass Christine H. und ihr Mann sich trennen wollten und deshalb die Unterlagen zurückforderte. „Als ich bemerkt habe, was sie gemacht hat, habe ich sie rausgeschmissen“, sagte die Zeugin. „Es war der Fehler meines Lebens, ihr zu vertrauen.“
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Ihr Mann habe Frau G. telefonisch versprochen, einen Kredit aufzunehmen und den Schaden wieder gut zu machen, so die Angeklagte. Obwohl sie ihn mehrfach aufgefordert habe, gemeinsam zur Bank zu gehen, um das Versprechen einzulösen, sei der Vorsatz schließlich im Sande verlaufen, „weil dann unsere Trennung kam“. Jetzt werde sie den finanziellen Schaden erstatten: „Mein Mann will in unserem Haus wohnen bleiben. Er muss mich auszahlen. Nach unserer Scheidung zahle ich das Geld zurück.“
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Dieses Mal wird es kein leeres Versprechen bleiben. Denn das Schöffengericht ordnete die Einziehung des Betrags an. Außerdem verurteilte es die nicht vorbestrafte 53-Jährige wegen Unterschlagung in fünf Fällen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit.