Gladbeck. Das Schöffengericht Gladbeck verurteilt eine Frau wegen Betruges. Mitangeklagt ist ihr Lebensgefährte. Doch der erschien nicht - das hat Folgen.

„Sie sind noch mal mit einem blauen Auge davongekommen. Die Strafe hätte auch deutlich höher ausfallen können“, sagte Richter Markus Bley. Das Schöffengericht am Amtsgericht hatte eine 31-Jährige gerade wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstraße verurteilt, mit dreijähriger Bewährungszeit.

Um mehr als 8000 Euro haben die Frau und ihr Lebensgefährte eine Nachbarin betrogen

Über Monate hatte die Frau, gemeinsam mit ihrem Lebenspartner, regelmäßig Geld vom Konto einer Nachbarin auf die eigenen Konten überwiesen, per Überweisungsträger mit gefälschter Unterschrift. Zwischen September 2018 und Februar 2019 erleichterten sie die 56-Jährige mit 19 Überweisungen zwischen 350 und 450 Euro um insgesamt mehr als 8000 Euro.

Eigentlich sollte sich Dienstag auch der Partner der Angeklagten vor Gericht verantworten, doch er ist derzeit nicht auffindbar. Der Versuch, ihn von der Polizei vorführen zu lassen, scheiterte. Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl beantragt.

Die 31-jährige, die gerade eine Ausbildung zur Altenpflegerin macht und Mutter einer fünfjährigen Tochter ist, gab die Taten unumwunden zu. Das Geld habe man für tägliche Einkäufe und die Anschaffung einer Waschmaschine verbraucht, sagte sie. Die Kontodaten der Nachbarin hätten sie und ihr Partner auf einer Gehaltsabrechnung der Frau im Abfall entdeckt.

Opfer wurde an den Rand der Existenz gebracht

Das Opfer schilderte dem Gericht wortreich die Folgen des Betrugs: „Das hat mich an den Rand der Existenz gebracht. Das Geld für die Miete musste ich mir von meiner alten Mutter leihen, meinen studierenden Sohn konnte ich nicht mehr unterstützen, meiner Tochter das geplante Auslandsjahr nicht finanzieren.“

Bemerkt hat sie die Abbuchungen lange nicht. Erst, als sie an einer Supermarktkasse mit ihrer Karte nicht bezahlen konnte und am Geldautomaten der Bank feststellte, dass ihr Konto leer und selbst der Dispokredit erschöpft war, fiel sie aus allen Wolken. „Ich konnte mir das überhaupt nicht erklären. Mein Sohn hat mir sofort ein Online-Konto eingerichtet, und da habe ich die regelmäßigen Überweisungen auf die Konten der Nachbarn gesehen.“ Weil die Tür ihres Briefkastens leicht verbogen war, geht sie davon aus, dass die Beschuldigten Briefe herausgeholt haben und so an ihre Kontendaten gekommen sind.

Mit dem Urteil entsprach das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin. Strafmindernd wirkte sich das Geständnis und die Reue – die Angeklagte hatte das Opfer im Schlusswort um Entschuldigung gebeten – aus, negativ ins Gewicht fielen eine einschlägige Vorstrafe, die noch nicht lange zurücklag, der hohe Gesamtschaden, die Vielzahl der Taten und die finanziellen Folgen für das Opfer. Den angerichteten Schaden muss die Frau zurückzahlen.