Gladbeck. Reisewillige aus Gladbeck und dem gesamten Kreis Recklinghausen müssen am Urlaubsort einen negativen Coronatest vorlegen. Weitere Folgen...
Der Kreis Recklinghausen, und damit auch für Gladbeck, gilt aktuell als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Das wirft für Bürger Fragen auf. Die Kreisverwaltung Recklinghausen gibt auf zentrale Punkte Antworten.
Da wäre die Situation zweier Familien aus Herten und Marl, die am Samstag auf gepackten Koffern sitzen. Gen Norden soll’s gehen. Aber dürfen sie überhaupt aus einem Risikogebiet reisen? Stichwort: Beherbergungsverbot. Svenja Küchmeister, Sprecherin der Kreisverwaltung: „Ein negatives Testergebnis ist vorzulegen.“ Doch woher soll das auf die Schnelle kommen? Es gibt einige Testzentren, am Düsseldorfer Flughafen ist es an Terminal C zu finden. Der Run auf diese Stellen hat bereits eingesetzt. „Man sollte sich Zeit nehmen“, rät Küchmeister, „die Warteschlange ist lang.“ Am Hauptbahnhof Köln mussten Testwillige ebenfalls Geduld aufbringen.
Gladbeck: Kostenlose Test sind aus Kapazitätsgründen nicht möglich
48 bis 72 Stunden soll es dauern, bis ein Resultat vorliegt. Über Online-Links zu QR-Codes können die Ergebnisse abgerufen werden. Allerdings fiel diese Möglichkeit am Wochenende wegen Überlastung zeitweise aus. Küchmeister: „In jedem Fall sollte man Kontakt zum Vermieter der Unterkunft am Urlaubsort aufnehmen.“ Informationen zu den Regelungen gibt es auf den Seiten des (Bundes-)Landes, in das die Reise gehen soll, und auf den Seiten einiger Städte.
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Im Kreis Recklinghausen ist es aktuell nicht möglich, kostenlose Tests anzubieten. „Wegen der umfangreichen Tests, die durch die hohe Zahl von Neuinfektionen momentan notwendig sind, um Infektionsketten zu unterbrechen, haben Kreis und DRK derzeit nicht die Kapazitäten, zusätzlich diejenigen zu testen, die verreisen möchten“, heißt es.
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Es bestehe keine Möglichkeit, Personal kurzfristig aufzustocken, die Laborkapazitäten seien gleichfalls begrenzt: „Das hat der Krisenstab des Kreises Recklinghausen dem Land entsprechend mitgeteilt.“
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Auch diejenigen, die feiern möchten, sind unter Umständen vom Risikostatuts betroffen. Laut Coronaschutzverordnung des Landes (www.kreis-re.de/corona) dürfen „an Festen (...) höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn, die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt.“ Oder es wird auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zugelassen.
Weitere Maßnahmen, die nicht in Coronaschutzverordnung stehen, sind Vorschläge des Kreises Recklinghausen. Dazu zählen unter anderem Mund-Nasen-Schutz für Personal in Kitas und Publikum bei Sportveranstaltungen sowie Maskenpflicht an weiterführenden Schulen für Lehrkräfte und Schüler sowie im öffentlichen Raum, sollte ein Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden können. Die Vorschläge werden jedoch erst rechtskräftig, wenn LZG und Gesundheitsministerium zugestimmt haben. Diese Rückmeldung steht noch aus. Sobald diese vorliegt, wird eine Allgemeinverfügung erlassen.