Gladbeck. An weiterführenden Schulen gilt in Gladbeck wieder die Maskenpflicht. Unabhängig vom Kreis, kann die Stadt so auf Corona-Infektionen reagieren.
Ab sofort gilt an weiterführenden Schulen und am Berufskolleg in Gladbeck wieder eine Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II müssen den Mund-Nasen-Schutz im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Die Stadt Gladbeck hofft so, die hohen Corona-Infektionszahlen an den Schulen eindämmen zu können.
Die Stadt Gladbeck kann nun unabhängig vom Kreis Maßnahmen ergreifen
Eine Allgemeinverfügung, die in enger Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt und der Bezirksregierung Münster erstellt wurde, ermöglicht es der Stadtverwaltung nun, lokal und zeitlich begrenzte Maßnahmen zu treffen, die über die generellen Coronaschutzregeln des Landes hinausgehen.
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Zum Hintergrund: Als Stadt im Kreis Recklinghausen ist für Gladbeck eigentlich der kreisweit für alle Städte gemeinsam errechnete Inzidenzwert (Infizierte pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) gültig. Hier wird der kritische Grenzwert von 35 aktuell nicht überschritten, es besteht also kein Handlungsbedarf, schaut man auf den gesamten Kreis. Rechnet man den Wert aber allein für Gladbeck aus, wird sofort klar, dass die Stadt mit einem Inzidenzwert von weit über 70 ein Corona-Hotspot unter den Kreisstädten ist. Darauf kann nun angemessen reagiert werden.
Restaurantbesuche, Kulturveranstaltungen und Feiern sind nicht das Problem
„Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es in Gladbeck zu erhöhten Ansteckungen beispielsweise in Restaurants, bei Kulturveranstaltungen oder bei privaten Feiern gekommen ist. Bei uns spielt sich das Infektionsgeschehen an den Schulen ab“, erklärt Peter Breßer-Branebeck, Kommunikationschef der Stadtverwaltung.
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An fünf Schulen ist es bereits zu Ansteckungen gekommen, mussten Klassen oder Lerngruppen in häusliche Quarantäne geschickt werden. 120 Schülerinnen und Schüler vom Heisenberg-Gymnasium werden gerade getestet. Einen weiteren Fall gibt es nun an der Erich-Kästner-Realschule, so Breßer-Barnebeck. Betroffen seien auch vor allem die weiterführenden Schulen. An Grundschulen habe es zwar auch schon einzelne Corona-Fälle gegeben. „Aber dass sich die Schüler untereinander anstecken, das betrifft vor allem die weiterführenden Schulen.“
In Gladbeck soll auch die Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen strenger kontrolliert werden
Zur Durchsetzung der geltenden Coronaschutzverordnung und damit der Unterbrechung der Infektionsketten soll es zudem in Gladbeck deutlich mehr ordnungsrechtliche Kontrollen und strenge Überwachungen verhängter Quarantäne-Maßnahmen geben. „Wir werden das telefonisch überprüfen und auch Hinweisen auf Verstöße sofort nachgehen“, betont Breßer-Barnebeck. Zusätzlich soll eine werbende Aufklärungs- und Sozialarbeit zu mehr Vorsicht führen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober und damit über die Herbstferien hinaus.
Die Allgemeinverfügung
Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal an den Schulen besteht die Maskenpflicht auch bei Konferenzen, Besprechungen und auf Sitzplätzen im Lehrerzimmer, falls der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, so die Stadt weiter.
Rechtsgrundlage der städtischen Allgemeinverfügung sind das Infektionsschutzgesetz, die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung in ihren aktuellen Fassungen.
Hinsichtlich privater Feiern und Zusammenkünfte in privaten Räumen appelliert die Stadtverwaltung eindringlich an alle Bürger, sich streng an die geltenden Corona-Schutzregeln zu halten. Entsprechende Appelle, mehr ordnungsrechtliche Kontrolle und werbende Aufklärungs- und Sozialarbeit soll es übrigens auch in Haltern und Castrop-Rauxel geben. Auch dort ist die Corona-Entwicklung Grund zur Sorge. In Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster wird in beiden Städten aber zunächst von einer Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Schulen noch abgesehen.
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