Gladbeck. Die Brokamp-Siedler in Gladbeck verlangen Tempo 50 und ein Nachtfahrverbot auf der B 224. Am Dienstag verhandelt das Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigt sich in Sachen B 224 nächste Woche mit einer Klage der Anlieger der Brokamp-Siedlung gegen die Stadt Gladbeck. Darauf macht das Bürgerforum Gladbeck aufmerksam, das die Anwohner bei ihrer Klage unterstützt. Laut Bürgerforum verlangen die Anwohner, dass die Stadt per Gerichtsentscheid angewiesen wird, auf der B 224 ein Tempolimit von 50 km/h und ein Nachtfahrverbot für Lkw auf der B224 anzuordnen.

Das Bürgerforum Gladbeck weist darauf hin, dass die Kläger, die in der Nähe der B224 wohnen, „rund um die Uhr unter unerträglichem Lärm, der deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten liegt, leiden.“ Gladbecker, insbesondere auch Schüler, seien beim Queren der innerstädtischen Bundesstraße durch schnell fahrende Fahrzeuge erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. Bedauert wird vom den Aktivisten des Bürgerforums, dass man sich im Rathaus seit langem beharrlich weigere, die „ständigen Gefahren der B224“ für Anwohner und Passanten abzuwenden.

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Bürgerforum Gladbeck sieht Lärmgrenzwerte dauerhaft überschritten

Für die richterliche Bewertung bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht dürfte, so das Bürgerforum, die Ausführungen des Schallgutachters in der Sondersitzung des Gladbecker Rates vom 13. August von besonderer Bedeutung sein, dass die Grenzwerte in den angrenzenden Siedlungen trotz aller geplanten baulichen Maßnahmen beim Ausbau der B 224 zur A 52 und des Autobahnkreuzes dauerhaft überschritten würden. Das Kreuz mit der A 2 sei, so der Experte laut Bürgerforum, schalltechnisch „nur sehr, sehr schwer abzuschirmen“. Diese Bewertung weise auch darauf hin, so das Bürgerforum, dass „die heutige Dauerbeschallung von Häusern und Gärten bleibt“. Sie sei nach „gefestigten medizinischen Erkenntnissen massiv gesundheitsschädlich“ für die Anwohner.

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Bürgermeister und Verwaltung seien diese Situation seit Jahren bekannt, würden den Brokamp-Siedlern aber Hilfe verweigern, kritisiert das Bürgerforum. Dabei könnte die Stadt mit der Anordnung von Tempo 50 und einem Nachtfahrverbot für Lkws einen wesentlichen Beitrag „zur Verbesserung von Lebensqualität und Sicherheit ihrer Bürger leisten“. Anders als von der Stadtverwaltung im Haupt- und Finanzausschuss im Mai vorgetragen habe, liege die Zuständigkeit für die erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen „eindeutig“ bei der Stadt.

Die Klage wird am Dienstag, 8. September, 9.50 Uhr, vor 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Bahnhofstraße 3, Sitzungssaal III (Erdgeschoss) öffentlich verhandelt. (GM)